| - | Betriebsgelände mit Duldung des Verfügungsberechtigten |
| - | Einkaufsmärkte, Firmenparkplätze für Kunden |
| - | Gehwege |
| - | Kaufhausparkplätze und -häuser |
| - | Tankstellengrundstücke bei geöffnetem Betrieb |
| - | Parkhäuser |
| - | Parkplätze von Behörden, Hotels, Gaststätten |
| - | Plätze, auf denen Volksfeste stattfinden |
| - | Privatgrundstücke, die zum Parken freigegeben sind |
| - | TÜV-Gelände |
| - | Tiefgaragen für Kunden, die allgemein zugänglich sind |
| - | Unbebaute Grundstücke, auf denen jedermann parken kann |
| - | Werksgelände mit Duldung des Verfügungsberechtigten |
| - | Zufahrten zu mehreren Häusern mit Praxen, Büros usw. |
| - | Zufahrten zu Wohnhäusern (wenn keine die Zufahrt beschränkenden Einrichtungen oder Sperrzeichen angebracht sind) |
| - | Areal einer Großmarkthalle, für dessen Benutzung ein Parkausweis nötig ist |
| - | Hofraum, Fabrikgelände, die nicht jedermann zugänglich sind |
| - | Kasernengelände |
| - | Lehrerparkplatz einer Schule |
| - | Parkplatz eines Hotels oder Gasthauses, der nur für Übernachtungsgäste zugänglich ist |
| - | Parkplätze, die nur von bestimmten Mitarbeitern eines Betriebs benutzt werden |
| - | Tiefgarage, deren Einstellplätze an bestimmte Personen vermietet sind |
| - | Wagendeck eines Fährschiffs |
| - | Zufahrt zu einer Tiefgarage einer Wohnanlage, deren Rolltor in der Regel geschlossen und nur durch den Schlüssel eines Stellplatzmieters zu öffnen ist |