1. | Ein falsches Fahren bei einem Überholvorgang liegt vor, wenn der Täter eine der in § 5 StVO normierten Regeln verletzt oder einen anderweitigen Verkehrsverstoß begeht, der das Überholen als solches gefährlicher macht, sodass ein innerer Zusammenhang zwischen dem Verkehrsverstoß und der spezifischen Gefahrenlage des Überholens besteht. |
2. | Die vom Steuergerät eines Car-Sharing-Fahrzeugs aufgezeichneten und von einem Sachverständigen ausgelesenen Daten können in einem Strafprozess verwertet werden. |