| 1. | Der in einem anderen EU-Mitgliedstaat im Wege des Umtauschs einer entzogenen deutschen Fahrerlaubnis erlangte Führerschein vermittelt keine Fahrberechtigung im Bundesgebiet. |
| 2. | Mit der Ausstellung eines österreichischen Führerscheins (Duplikat) als Umtausch eines deutsches Führerscheins wird eine Fahrerlaubnis (in Österreich: Lenkberechtigung) nicht erteilt. |
| die aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen den Bescheid vom 17. Mai 2018 wiederherzustellen. |
| den Antrag abzulehnen. |