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wie erkannt
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[Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1610,08 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.1.2017 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu Händen des Sachverständigenbüros X zur Rechnung Nr. ... vom 5.1.2017 663,78 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.1.2017 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von einer Gebührenforderung seiner Prozessbevollmächtigten in Höhe von 334,75 € freizustellen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.]
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