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Zur Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines Inline-Skaters mit einem entgegenkommenden Motorroller
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| 1. | die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an sie 9.416,22 DM nebst 4 % Zinsen seit Rechtshängigkeit zu zahlen; |
| 2. | die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an sie ein angemessenes Schmerzensgeld, dessen Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt werde, nebst 4 % Zinsen seit Rechtshängigkeit zu zahlen, mindestens jedoch 60.000,- DM. |
| 3. | festzustellen, daß die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet seien, ihr jeden weitergehenden künftigen immateriellen und materiellen Schaden - letzterer, soweit er nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sei -, aus dem Verkehrsunfall vom 13.6.1998 in B. zu ersetzen. |
| die Klage abzuweisen. |
| das angefochtene Urteil abzuändern und die Klage abzuweisen. |
| die Berufung zurückzuweisen. |
| 1. | die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an die Klägerin 9.131,22 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 1.3.1999 zu zahlen; |
| 2. | die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, ein angemessenes Schmerzensgeld, mindestens jedoch 60.000,- DM nebst 4 % Zinsen seit Rechtshängigkeit zu zahlen; |
| 3. | festzustellen, daß die Beklagten verpflichtet seien, der Klägerin jeden weitergehenden künftigen immateriellen und materiellen Schaden - letzterer soweit er nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sei - aus dem Verkehrsunfall vom 13.6.1998 in B. zu ersetzen.
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| die Anschlussberufung zurückzuweis,en. |