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Auf die Revision des Angeklagten H. wird das Urteil im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte der gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit besonders schwerem Raub, mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis und mit vorsätzlichem Gebrauch eines Fahrzeugs ohne Versicherungsschutz schuldig ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |