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Eine vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung von 53 km/h bei erlaubten 80 km/h rechtfertigt die Verdopplung der Regelgeldbuße. Ein Regelfahrverbot ist anzuordnen, auch wenn der Verlust des Arbeitsplatzes in der Probezeit droht, da dies keine unzumutbare Härte darstellt, wenn die Konsequenz selbstverschuldet ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |