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Ein Befangenheitsantrag gegen einen Richter ist begründet, wenn dieser zwischen zwei Sitzungstagen die Örtlichkeit einer Geschwindigkeitsmessung in Augenschein nimmt und dort zufällig anwesende Zeugen zum Standort des Messgerätes befragt, ohne dies den Prozessbeteiligten vorab mitzuteilen. Ein solches Vorgehen kann bei vernünftiger Würdigung den Eindruck einseitiger Verfahrensführung erzeugen und begründen, da die Anwesenheitsrechte der Prozessbeteiligten bei richterlichen Ermittlungshandlungen missachtet werden. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |