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Ein faires rechtsstaatliches Verfahren fehlt, wenn sich eine Verurteilung wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes nur auf das dokumentierte Messergebnis stützt und dem Betroffenen aufgrund fehlender Speicherung von Rohmessdaten keine nachträgliche Plausibilisierung des Messergebnisses möglich ist. Dies gilt erst recht für Messverfahren wie das Riegl FG 21-P, bei denen weder Messfoto noch Rohmessdaten zur technischen Überprüfung des Messergebnisses vorhanden sind. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |