Das Verkehrslexikon

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Sicherheitsabstand beim Anfahren nach Grün - Starten nach Ampelgrün

Abstand beim Anfahren nach Grün




Gliederung:


   Einleitung

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Allgemeines



Einleitung:


Das Fahren mit nicht ausreichendem Sicherheitsabstand zum Vorausfahrenden ist die häufigste Ursache für Auffahrunfälle. Nur in Ausnahmesituationen, die vom Auffahrenden zu beweisen sind, ist die Vermutung zu widerlegen, dass ein nicht ausreichender Sicherheitsabstand Unfallursache war.

Unter dem Gesichtspunkt der Flüssigkeit des modernen Großstadtverkehrs wird diskutiert, ob nach dem Erscheinen von grünem, Ampellicht die Fahrzeuge sich nicht mit einem geringerem als dem an sich physikalisch zu fordernden Sicherheitsabstand in Bewegung setzen dürfen.


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Weiterführende Links:


Stichwörter zum Thema Auffahrunfälle

Auffahrunfall - Grundsätze

Auffahrunfälle und Anscheinsbeweis

Unterschreiten des nötigen Sicherheitsabstandes

Der Anscheinsbeweis spricht gegen den Auffahrenden - aber nicht immer

Fahrstreifenwechsel des Vorausfahrenden und Auffahrunfall

Auffahrunfall infolge Drittverschuldens

Zur Haftungsverteilung bei einem durch den Fehler eines Dritten verursachten Auffahrunfall

Auffahrunfälle auf der Autobahn

Kettenunfall - doppelter Auffahrunfall - Massenkaramboulagen

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Allgemeines:


OLG Hamm v. 04.06.1998:
Vor einer auf "Grün" umspringenden Ampel darf ausnahmsweise so angefahren werden, wie die Fahrzeuge gestanden haben, weil andernfalls die Grünphase nicht ausgenutzt und der Verkehr behindert würde. 10 m Abstand bei 30 km/h sind von daher nicht zu beanstanden. - Auch wer einem vorausfahrenden Kfz. berechtigterweise mit verkürztem Abstand folgt, hat die dadurch geschaffene besondere Lage durch gesteigerte Aufmerksamkeit und erhöhte Bremsbereitschaft auszugleichen.

AG Solingen v. 06.01.2017:
Die Vorschrift des § 4 Abs. 1 Satz 1 StVO ist beim Anfahren bei Grün nicht anwendbar, da anderenfalls die Grünphasen nicht ausgenutzt und der Verkehr behindert werden würde.

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