Das Verkehrslexikon

A     B     C     D     E     F     G     H     I     K     L     M     N     O     P     Q     R     S     T     U     V     W     Z    

Abschalteinrichtungen / Thermofenster

Autokauf - Gewährleistung - Abschalteinrichtungen - Thermofenster




Gliederung:


- Einleitung
- Weiterführende Links
- Allgemeines



Einleitung:


Die hier behandelten - nach EU-Recht unzulässigen - Abschalteinrichtungen stellen in der Regel zwar einen Sachmangel des Fahrzeuges dar.

Sie haben aber eine andere Qualität hinsichtlich der Vorwürfe des Betruges und/oder der Sittenwidrigkeit als die unter Stichwort Dieselskandal bzw. "Schummelsoftware" behandelten Gewährleistungsfälle des VW-Konzerns.

Insofern ist von besonderer Bedeutung, dass der EuGH durch Urteil vom 21.03.2023 klargestellt hat, dass für die Geltendmachung von Schadensersatz nicht der Vorsatz für eine sittenwidrige Schädoigung bewiesen werdenj muss, sondern Fahrlässigkeit auf Seiten des Fahrzeugherstllers bzw. -verkäufers genügt.

- nach oben -



Weiterführende Links:


Stichwörter zum Thema Autokaufrecht

Autokauf allgemein - Neuwagen - Gebrauchtwagen

Gewährleistung und Garantie beim Neuwagenkauf

Gewährleistung und Garantie beim Gebrauchtwagenkauf

Dieselskandal - „Schummelsoftware“

- nach oben -






Allgemeines:


LG Stuttgart v. 25.07.2019:

1. Zu den Substantiierungsanforderungen bei Behaupten des Vorliegens unzulässiger Abschalteinrichtungen bei einem nicht von einem Rückruf des Kraftfahrtbundesamts betroffenen Kraftfahrzeugs.

2. Erfolgt die Steuerung der Abgasrückführung in einem Dieselfahrzeug in Abhängigkeit von (unter anderem) der Außentemperatur, handelt es sich hierbei um eine gemäß Art. 5 Abs. 2 VO 715/2007/EG unzulässige Abschalteinrichtung. Dies hat zur Folge, dass dem Fahrzeug die Eignung für die gewöhnliche Verwendung im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB fehlt, weil die Gefahr einer Betriebsuntersagung besteht und somit bei Gefahrübergang der weitere (ungestörte) Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr nicht gewährleistet ist (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 8. Januar 2019 – VIII ZR 225/17, NJW 2019, 1133).

3. Der Verkauf oder das Inverkehrbringen eines mit einer temperaturabhängigen Steuerung der Abgasrückführung versehenen Fahrzeugs durch den Hersteller begründet allerdings nicht ohne weiteres ein arglistiges Verschweigen des damit zusammenhängenden Sachmangels im Sinne von § 438 Abs. 3 Satz 1 BGB oder gar eine sittenwidrige Schädigung im Sinne von § 826 BGB.

EuGH v. 21.03.2023:
Das Unionsrecht ist dahin auszulegen, dass es neben allgemeinen Rechtsgütern die Einzelinteressen des individuellen Käufers eines Kraftfahrzeugs gegenüber dessen Hersteller schützt, wenn dieses Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet ist.

- nach oben -



Datenschutz    Impressum