Das Verkehrslexikon

A     B     C     D     E     F     G     H     I     K     L     M     N     O     P     Q     R     S     T     U     V     W     Z    

Geschwindigkeit im Polizei- und Verwaltungsrecht

Verwaltungsrecht - Geschwindigkeitsverstöße und Fahreignung




Gliederung:


   Weiterführende Links

Beschlagnahme des Fahrzeugs nach erheblichem Geschwindigkeitsverstoß

Entzug der Fahrerlaubnis eines „unverbesserlichem Rasers“ (ohne Durchlaufen der Stufen)







Weiterführende Links:


Stichwörter zum Thema Geschwindigkeit

Geschwindigkeitsverstöße im Ordnungswidrigkeitenrecht

Fahrgeschwindigkeit und zivilrechtliche Haftung

Verwaltungsrecht - Geschwindigkeitsverstöße und Fahreignung

Lärmschutz

- nach oben -







Beschlagnahme des Fahrzeugs nach erheblichem Geschwindigkeitsverstoß:


Beschlagnahme und Sicherstellung von Fahrzeugen in den verschiedenen Verfahrensarten

VG München v. 12.03.2008:
Eine Sicherstellung eines Fahrzeuges und der Fahrzeugschlüssel ist u.a. dann möglich, wenn vom Verhalten eines Fahrzeugführers gegenwärtige Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen. Dies gilt insbesondere in allen Fällen, in denen die Polizei die konkrete Gefahr der Wiederholung erheblicher Verkehrsverstöße durch den Betroffenen feststellen kann. Dies ist unmittelbar nach der Feststellung eines erheblichen Geschwindigkeitsverstoßes der Fall.

- nach oben -




Entzug der Fahrerlaubnis eines „unverbesserlichem Rasers“ (ohne Durchlaufen der Stufen):


VG Düsseldorf v. 23.10.2019:
Die britische EU-Fahrerlaubnins kann enem „unverbesserlichen Raser“ ohne Durchlaufen der Stufen von der Verwaltungsbehörde für das Inland entzogen werden, wenn dieser in kurzer Zeit durch Geschwindigkeitsverstöße 14 Punkte angesammelt hat.

- nach oben -



Datenschutz    Impressum