Das Verkehrslexikon

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OLG Karlsruhe Urteil vom 25.11.1992 - 1 U 137/92 - Zur Entschädigung auf Neuwagenbasis auch bei längerer Lieferzeit und dementsprechendem Ausfallschaden

OLG Karlsruhe v. 25.11.1992: Zur Entschädigung auf Neuwagenbasis auch bei längerer Lieferzeit und dementsprechendem Ausfallschaden


Siehe auch Ersatzanspruch auf Neuwagenbasis




Das OLG Karlsruhe (Urteil vom 25.11.1992 - 1 U 137/92) hat entschieden:
Liegen die Voraussetzungen für eine Abrechnung auf Neuwagenbasis vor, so ist die Reparatur auch unter Berücksichtigung einer dann geschuldeten Wertminderung kein vollständiger Schadensausgleich. Die Art der Schadensabwicklung hängt daher nicht von einem Vergleich zwischen den Kosten für eine Neuwagenbeschaffung und denjenigen für eine Reparatur ab. Der Schädiger kann sich deshalb nicht darauf berufen, Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten seien wegen der Lieferfrist für den Neuwagen (hier: 4 Monate) erheblich höher ausgefallen als bei einer Reparatur.