Das Verkehrslexikon

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Ersatzanspruch auf Neuwagenbasis




Gliederung:


- Einleitung
-   Weiterführende Links
- Allgemeines
- Fiktive Abrechnung auf Neuwagenbasis?
- Feststellungsanspruch
- Wahlweise Abrechnung
- Elektrofahrrad / E-Bike
- Niederländisches Recht




Einleitung:


In bestimmten Fällen kann der Geschädigte statt der Durchführung der Reparatur seines unfallbeschädigten Fahrzeugs verlangen, auf Neuwagenbasis entschädigt zu werden.

Die Rechtsprechung hat im Laufe der Zeit relativ genaue und strenge Mindestkriterien entwickelt, die erfüllt sein müssen, um den Anspruch zu rechtfertigen. Diese Mindestanforderungen sind aber in Einzelfällen auch immer wieder durchbrochen worden.

Man wird derzeit von folgenden Voraussetzungen für eine zulässige Abrechnung des Unfallschadens auf Neuwagenbasis ausgehen müssen:

Zulassungsdauer des beschädigten Fahrzeugs höchstens ein Monat,

Laufleistung des beschädigten Fahrzeugs nicht mehr als 1.000 km, bei besonders schwerwiegenden Schäden nur ausnahmsweise bis zu 3.000 km,

erhebliche Beschädigungen an tragenden oder anderen sicherheitsrelevanten Teilen.


Strittig ist, ob der Geschädigte dann, wenn er grundsätzlich einen Anspruch auf Neufahrzeug-Abrechnung hat, diesen auch fiktiv geltend machen kann, also die tatsächliche Neuanschaffung eines neuen Fahrzeugs nicht nachzuweisen braucht (so früher jedenfalls KG DAR 1980, 371; KG VerkMitt 1994, 93;7 OLG Karlsruhe DAR 1982, 230; LG Aachen ZfS 1989, 46; LG Mönchengladbach (Urteil vom 25.10.2005 - 5 S 53/05); Himmelreich / Klimke / Bücken, Kfz.-Schadenregulierung, Rdnr. 973 b; a.A. OLG Nürnberg ZfS 1991, 45; LG Kassel ZfS 1992, 299; Eggert DAR 1997, 129).

Demgegenüber haben jedoch der BGH (Urteil vom 09.06.2009 - VI ZR 110/08) sowie das OLG Düsseldorf (Urteil vom 08.11.2011 - I-1 U 14/11) die abstrakte Abrechnung ohne den Nachweis der Ersatzbeschaffung abgelehnt.

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Weiterführende Links:


Stichwörter zum Thema Unfallschadenregulierung

Fahrzeugschaden

Wann ist bei der Unfallbeschädigung eines Fahrzeugs ein Neuwagenanspruch gegeben?

Die Anspruchsvoraussetzungen für eine Abrechnung auf Neuwagenbasis

Rechtsprechung: Ein Neuwagenanspruch kommt bei Nutz- und Leasingfahrzeugen nicht in Betracht.

Herrschende Auffassung:
Der Neuwagenanspruch kann auch bei abstrakter bzw. sog. fiktiver Abrechnung geltend gemacht werden.

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Allgemeines:


BGH v. 03.11.1981:
Die in der Rechtsprechung überwiegende Übung, dem Eigentümer eines erheblich beschädigten Pkw eine Schadensberechnung "auf Neuwagenbasis" nur bis zu einer Fahrleistung von 1000 km zu gestatten, ist als Faustregel zu billigen. Zu den Grundsätzen, nach denen im Ausnahmefall eine gewisse Überschreitung dieser Grenze zulässig erscheinen kann.

OLG Karlsruhe v. 25.11.1992:
Liegen die Voraussetzungen für eine Abrechnung auf Neuwagenbasis vor, so ist die Reparatur auch unter Berücksichtigung einer dann geschuldeten Wertminderung kein vollständiger Schadensausgleich. Die Art der Schadensabwicklung hängt daher nicht von einem Vergleich zwischen den Kosten für eine Neuwagenbeschaffung und denjenigen für eine Reparatur ab. Der Schädiger kann sich deshalb nicht darauf berufen, Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten seien wegen der Lieferfrist für den Neuwagen (hier: 4 Monate) erheblich höher ausgefallen als bei einer Reparatur.

OLG Celle v. 19.06.2003:
Eine Abrechnung auf Neuwagenbasis kommt nur in Betracht, wenn der Unfall nicht ausschließlich solche Teile des Pkw betroffen hat, durch deren spurenlose Auswechslung der frühere Zustand voll wiederhergestellt werden kann (vgl. Urteil des Senats vom 20. Juni 2002, 14 U 209/01, OLGR 2002, 278 f. m.w.N.). Danach ist es insbesondere erforderlich, dass Karosserie oder Fahrwerk des Pkw so stark beschädigt sind, dass sie in wesentlichen Teilen wieder aufgebaut werden müssen und nicht bloß Montageteile auszutauschen sind, selbst wenn dies mit einer Teillackierung der Karosserie einhergeht. Sogar dann, wenn zusätzlich zum Austausch von Blechteilen auch Richtarbeiten geringeren Umfangs bei den tragenden Fahrzeugteilen erforderlich sind, ist dem Geschädigten die Weiternutzung des reparierten Unfallwagens zuzumuten.

LG Schweinfurt v. 03.03.2005:
Bei der Anwendung der Faustregel, dass eine Abrechnung auf Neuwagenbasis nur in Betracht kommt, wenn das beschädigte Kfz im Unfallzeitpunkt noch nicht länger als einen Monat in Gebrauch war, kommt es nicht darauf an, ob und wie lange der Geschädigte innerhalb dieser Frist - etwa durch eine Urlaubsreise - an der tatsächlichen Nutzung des Wagens gehindert war.

LG Mönchengladbach v. 25.10.2005:
Ist ein Fahrzeug erst 15 Tage alt und weist es eine Laufleistung von nur 412 km auf, so kann der Geschädigte den durch einen Verkehrsunfall erlittenen Fahrzeugschaden in Höhe von nur 1.700,00 € auch dann auf Neuwagenbasis abrechnen, wenn lediglich ein Heckabschlussblech neu eingeschweißt und eine neue Fahrzeug-Ident-Nummer eingeschlagen wird und diese Reparaturarbeiten bei sorgfältigster Reparatur nur von einem Fachmann erkannt werden können.

OLG Nürnberg v. 15.08.2008:
Bei Beschädigung eines fabrikneuen PKW, der vor weniger als 1 Monat zugelassen wurde und eine Laufleistung von weniger als 1.000 km aufweist, muss sich ein Geschädigter nicht auf die Reparaturkostenabrechnung in Verbindung mit der Erstattung einer Wertminderung verweisen lassen, wenn es sich um einen Schaden handelt, der sich nicht durch bloßes Auswechseln von Teilen folgenlos beseitigen lässt. Er kann Ersatz der Kosten für die Anschaffung eines Neuwagens verlangen.

OLG Schleswig v. 15.12.2008:
Ob ein Anspruch auf Abrechnung auf Neuwagenbasis besteht, kann nur nach den Umständen des Einzelfalls entschieden werden und setzt voraus, dass durch den Unfall nicht ausschließlich solche Teile des Fahrzeugs betroffen worden sind, durch deren spurenlose Auswechselung der frühere Zustand voll wieder hergestellt werden kann. Das ist nicht der Fall, wenn karosserieseitig nur geschraubte Bauteile verformt waren und an angeschweißten und/oder tragenden Teilen der Karosserie keine Instandsetzungsarbeiten, wie Rückverformungen, Schweißungen oder Richtarbeiten, vorgenommen wurden.

KG Berlin v. 02.08.2010:
Der Geschädigte, der für seinen neuwertigen Pkw Schadenersatz aus einem Verkehrsunfall auf Neuwagenbasis begehrt, hat die dafür erforderlichen Voraussetzungen (insbes. einen erheblichen Schaden und die Anschaffung eines gleichwertigen Neufahrzeugs) darzulegen und zu beweisen.

LG Saarbrücken v. 20.05.2011:
Soweit nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung eine Abrechnung auf Neuwagenbasis auch bei einer Laufleistung zwischen 1.000 km und 3.000 km in Betracht kommt, setzt dies voraus, dass bei objektiver Beurteilung der frühere Zustand durch die Reparatur auch nicht annähernd wiederhergestellt werden kann. Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass dem Geschädigten die nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB aus wirtschaftlichen Gründen gebotene Restitutionsmaßnahme nicht zugemutet werden kann, wenn dadurch der Wert nicht voll ausgeglichen wird, den das unfallbeschädigte Fahrzeug als praktisch neues für seinen Eigentümer noch gehabt hätte.

OLG Hamm v. 13.07.2011:
Eine Schadensregulierung auf Neuwagenbasis schränkt das in § 249 BGB normierte Wirtschaftlichkeitsgebot ein und kommt deshalb nur im Ausnahmefall und nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen in Betracht. Die ständige Rechtsprechung fordert ausdrücklich eine "erhebliche Beschädigung" des Fahrzeugs. Liegt lediglich eine Beschädigung im Heckbereich vor, die durch Teileaustausch problemlos behoben werden kann, kommt eine Neuwagenabrechnung nicht in Betracht.

OLG Celle v. 29.02.2012:
Eine Schadensabrechnung auf Neuwagenbasis scheidet aus, wenn ein Leasingfahrzeug zum Unfallzeitpunkt bereits einen Monat zugelassen war und über 4.200 km Laufleistung aufwies.

LG Bochum v. 03.12.2012:
Voraussetzung für eine Schadensabrechnung auf Neuwagenbasis ist eine erhebliche Beschädigung des Fahrzeugs. Eine erhebliche Beschädigung wird in aller Regel dann anzunehmen sein, wenn beim Unfall tragende oder sicherheitsrelevante Teile, insbesondere das Fahrzeugchassis, beschädigt wurden und die fachgerechte Instandsetzung nicht völlig unerhebliche Richt- oder Schweißarbeiten am Fahrzeug erfordert. Ein Neufahrzeug mit einer Laufleistung von 1.000 km weist keine erhebliche Beschädigung auf, wenn bei der Reparatur lediglich die Stoßfängeraufnahme und -verkleidung sowie Schutz und Abdeckung unten ersetzt und das Heckblech instandgesetzt werden müssen.

OLG Hamm v. 29.05.2018:
Auch unter Berücksichtigung der technischen Entwicklung und der heutigen wirtschaftlichen Verkehrsanschauung kann ein ca. 6 Wochen zum Straßenverkehr zugelassenes Fahrzeug mit einer Laufleistung von ca. 3.300 km nicht mehr als Neuwagen angesehen werden..

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Fiktive Abrechnung auf Neuwagenbasis?


Fiktive Abrechnung allgemein - Abrechnung nach Gutachten

BGH v. 09.06.2009:
Der Geschädigte, dessen neuer PKW erheblich beschädigt worden ist, kann den ihm entstandenen Schaden nur dann auf Neuwagenbasis abrechnen, wenn er ein fabrikneues Ersatzfahrzeug gekauft hat.

OLG Düsseldorf v. 24.08.2010:
Ausschlaggebender Gesichtspunkt für die Erstattung der im Vergleich zum Reparaturaufwand höheren und damit an sich unwirtschaftlichen Ersatzbeschaffungskosten ist das besondere Interesse des Geschädigten am Eigentum und an der Nutzung des Neufahrzeuges. Die mit dem erhöhten Schadensausgleich einhergehende Anhebung der "Opfergrenze" des Schädigers ist allein zum Schutz dieses besonderen Interesses des Geschädigten gerechtfertigt. Dies gilt aber nur dann, wenn der Geschädigte im konkreten Einzelfall tatsächlich ein solches Interesse hat und dieses durch den Kauf eines Neufahrzeuges nachweist. Nur dann ist die Zuerkennung einer den Reparaturaufwand übersteigenden und damit an sich unwirtschaftlichen Neupreisentschädigung mit dem Wirtschaftlichkeitsgebot und dem Bereicherungsverbot zu vereinbaren.

OLG Düsseldorf v. 08.11.2011:
Voraussetzung für den Anspruch auf Neuwagenbasis ist, dass der Geschädigte ein fabrikneues Ersatzfahrzeug tatsächlich anschafft. Eine fiktive Abrechnung auf Neuwagenbasis ist unzulässig (BGH Urteil vom 09.06.2009, VI ZR 110/08, NJW 2009, 3022). Denn die Zubilligung der Abrechnung auf Neuwagenbasis, die für den Schädiger einen höheren Aufwand bei der Schadensbeseitigung mit sich bringt, ist nur gerechtfertigt, wenn der Geschädigte sein besonderes Interesse an der Nutzung eines Neufahrzeugs durch eine vorgenommene Ersatzbeschaffung nachweist.

BGH v. 29.09.2020:
Voraussetzung einer Abrechnung auf Neuwagenbasis bei Beschädigung eines fabrikneuen Fahrzeugs ist, dass der Geschädigte sich tatsächlich einen Neuwagen kauft (Bestätigung Senatsurteil vom 9. Juni 2009 - VI ZR 110/08, BGHZ 181, 242).

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Feststellungsanspruch:


OLG Celle v. 29.02.2012:
Zur Problematik eines Feststellungsbegehrens im Rahmen einer beabsichtigten Schadensabrechnung auf Neuwagenbasis bei einem durch Verkehrsunfall beschädigten Leasingfahrzeug.

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Wahlweise Abrechnung:


KG Berlin v. 02.08.2010:
Sieht das Erstgericht von der Aufklärung des Unfallhergangs ab und weist es die Klage, mit der der Kläger Abrechnung auf Neuwagenbasis fordert, allein mit der Begründung ab, die dafür erforderlichen Voraussetzungen könnten nicht festgestellt werden und dem Kläger könne auch nicht Schadenersatz auf Reparaturkostenbasis zugesprochen werden, weil er seine Klage nicht entsprechend "umgestellt habe", liegt darin ein wesentlicher Verfahrensmangel im Sinne des § 538 Abs. 2 Nr. 1 ZPO. Der Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten betrifft nämlich denselben Streitgegenstand und ist lediglich ein minus (nicht aliud) gegenüber dem Ersatz des Neupreises des neu angeschafften Ersatzfahrzeugs.

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Elektrofahrrad / E-Bike::


LG Neuruppin v. 08.03.2017:
Nach dem niederländischen Recht ist der Neupreis eines Kfz auch dann nicht ersatzfähig, wenn ein fast neuwertiges Fahrzeug beschädigt wird. Denn eine Abrechnung auf Katalogpreis bzw. Neupreisbasis erfasst den durch Ingebrauchnahme bereits eingetretenen Wertverlust nicht. In der Rechtspraxis wird ein 15-prozentiger Abschlag vom Katalogpreis auf den Wiederbeschaffungswert eines Autos während des ersten Gebrauchsjahres als zulässiger Ausgangspunkt angesehen, da allgemein anerkannt sei, dass ein Fahrzeug unmittelbar nach der Ingebrauchnahme einen derartigen erheblichen Wertverlust erleidet.

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Niederländisches Recht::


Unfälle mit Auslandsberührung

LG Neuruppin v. 08.03.2017:
Nach dem niederländischen Recht ist der Neupreis eines Kfz auch dann nicht ersatzfähig, wenn ein fast neuwertiges Fahrzeug beschädigt wird. Denn eine Abrechnung auf Katalogpreis bzw. Neupreisbasis erfasst den durch Ingebrauchnahme bereits eingetretenen Wertverlust nicht. In der Rechtspraxis wird ein 15-prozentiger Abschlag vom Katalogpreis auf den Wiederbeschaffungswert eines Autos während des ersten Gebrauchsjahres als zulässiger Ausgangspunkt angesehen, da allgemein anerkannt sei, dass ein Fahrzeug unmittelbar nach der Ingebrauchnahme einen derartigen erheblichen Wertverlust erleidet.

BGH v. 29.07.2024:
Deliktische Haftung des Fahrzeugherstellers in einem sog. Dieselfall: Anrechnung der gezogenen Nutzungen auf den Schadensersatzanspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung

Amtsgericht Frankfurt a. M. v. 22.12.2023:
Kein pauschaler Verzugsschadensersatzanspruch aus AGB-Klausel bei verzögerter Neuwagenlieferung

OLG Dresden v. 24.10.2022:
Zur Neupreisdefinition in der Kfz-Teilkaskoversicherung: Abzug orts- und marktüblicher Nachlässe

BGH v. 27.01.2022:
Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Verwertung von Internet-Informationen ohne Hinweis im Diesel-Komplex

BGH v. 18.05.2021:
Zum Annahmeverzug bei Zug-um-Zug-Angebot der Fahrzeugrückgabe ohne ausreichende Berücksichtigung von Nutzungsvorteilen

OLG Frankfurt a. M. v. 03.06.2019:
Zur Anrechnung eines Schwerbehindertenrabatts auf den Fahrzeugschaden nach Verkehrsunfall im Rahmen des Vorteilsausgleichs

OLG Hamm v. 10.04.2018:
Zur Abrechnung von Fahrzeugschaden auf Neuwagenbasis (junger Gebrauchtwagen) und fiktiver Abrechnung (unreparierter Verkauf).

Landgericht München v. 15.11.2016:
Zur Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs und Schadenersatz wegen Abgasmanipulationssoftware (Dieselgate)

Landgericht Köln v. 02.06.2021:
Zur Dauer des Nutzungsausfalls bei Neupreisentschädigung und der Schadensminderungspflicht des Geschädigten

OLG Hamm v. 10.04.2024:
Zur Neupreisentschädigung in der Vollkaskoversicherung für Elektrofahrzeuge und die Berücksichtigung des Umweltbonus

BGH v. 11.12.2024:
Zur Haftung des Fahrzeugherstellers nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. EG-FGV bei unzulässigen Abschalteinrichtungen und Differenzschaden

OLG Hamm v. 24.06.2021:
Zur Definition des Totalschadens in der Kaskoversicherung bei Neupreisentschädigung und Abgrenzung zum Haftpflichtrecht

Landgericht Aachen v. 17.01.2019:
Zur Abweisung der Klage auf Neulieferung eines Fahrzeugs im Abgasskandal

BGH v. 26.10.2016:
Zur Neupreisentschädigung bei Leasingfahrzeugen und der Reinvestitionsklausel in der Kfz-Versicherung

Landgericht Aachen v. 18.10.2018:
Zur Nachlieferung eines typenungleichen Ersatzfahrzeugs im VW-Abgasskandal bei Produktionseinstellung des Ursprungsmodells

OLG Saarbrücken v. 12.06.2026:
Keine Abrechnung auf Neuwagenbasis bei über zwölf Monaten Standzeit vor Erstzulassung

Landgericht Aachen v. 13.04.2018:
Zur Unmöglichkeit der Neulieferung eines typengleichen Ersatzfahrzeugs bei Diesel-Softwaremanipulation

Landgericht Krefeld v. 06.12.2017:
Zum Anspruch auf Nachlieferung eines Neufahrzeugs der aktuellen Modellreihe im VW-Abgasskandal

Landgericht Bielefeld v. 05.12.2017:
Zur Neuwagenentschädigung bei Überschreitung der Kilometergrenzen und der Frist für die Erstzulassung

Landgericht Krefeld v. 04.10.2017:
Kein Anspruch auf Nachlieferung eines Nachfolgemodells im VW-Abgasskandal

Landgericht Kleve v. 12.07.2017:
Zum Anspruch auf Ersatzlieferung eines Kfz im VW Abgasskandal

Landgericht Wuppertal v. 11.07.2017:
Unmöglichkeit der Nachlieferung eines typengleichen Neufahrzeugs bei Produktionseinstellung und Modellwechsel im Abgasskandal

Landgericht Krefeld v. 05.07.2017:
Zum Umfang des Nacherfüllungsanspruchs bei Nachlieferung eines Fahrzeugs aus anderer Serie im Abgasskandal

Landgericht Dortmund v. 30.05.2017:
Dieselskandal: Kein Anspruch auf Neulieferung eines Neufahrzeugs bei Verfügbarkeit eines Software-Updates

Landgericht Aachen v. 21.03.2017:
Zur Nachlieferung eines Neufahrzeugs im VW-Abgasskandal bei Verfügbarkeit eines Software-Updates

BGH v. 16.12.2025:
Zur Berechnung des Differenzschadens bei unzulässigen Abschalteinrichtungen und der Anrechnung von Nutzungsvorteilen

BGH v. 16.12.2025:
Schadensersatz bei unzulässiger Abschalteinrichtung: Begrenzung auf 15% des Kaufpreises und Anrechnung von Nutzungsvorteilen

Landgericht Regensburg v. 26.02.2021:
Schadensersatz wegen sittenwidriger Umschaltlogik bei Audi A6 Avant 3.0 im Dieselskandal

Amtsgericht München v. 01.02.2024:
Zum Schadensersatz bei Nichtlieferung eines bestellten Elektrofahrzeugs und entgangener Umweltprämie

BGH v. 01.02.2024:
Zur Haftung des Fahrzeugherstellers wegen unzulässiger Abschalteinrichtung nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. EG-FGV

Amtsgericht Steinfurt v. 24.05.2024:
Abgasskandal: Kein Schadenersatzanspruch bei fehlendem Schaden nach Software-Update und Restwertanrechnung

Amtsgericht Bonn v. 01.08.2018:
Beweislast für Kausalität von Fahrzeugschäden bei Verkehrsunfall

Landgericht Aachen v. 02.09.2019:
Zur sittenwidrigen Schädigung durch Veräußerung eines Dieselfahrzeugs mit manipulierter Motorsteuerungssoftware (EA 189)

Landgericht Bonn v. 10.07.2019:
Haftung des Herstellers nach § 826 BGB wegen Inverkehrbringens eines Dieselfahrzeugs mit unzulässiger Abschalteinrichtung

Landgericht Paderborn v. 05.05.2017:
Zum Schadensersatzanspruch im Abgasskandal: Abgrenzung von negativem und positivem Interesse bei deliktischer Haftung

BGH v. 06.11.2024:
Zur Haftung des Fahrzeugherstellers wegen unzulässiger Abschalteinrichtung und zum Differenzschaden nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. EG-FGV

BGH v. 30.01.2024:
Anforderungen an die Absatzkette bei Restschadensersatz nach §§ 826, 852 BGB und die Berücksichtigung neuen Vortrags im Berufungsverfahren.

BGH v. 13.11.2023:
Zum Schutzgesetzcharakter von § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV für den Differenzschaden des Fahrzeugkäufers

BGH v. 06.02.2024:
Zur Haftung des Fahrzeugherstellers wegen unzulässiger Abschalteinrichtung nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. EG-FGV

BGH v. 16.01.2024:
Zum Schutzgesetzcharakter der EG-FGV bei unzulässigen Abschalteinrichtungen und dem Anspruch auf Differenzschaden

OLG Köln v. 22.09.2021:
Anspruch aus § 852 S. 1 BGB bei verjährten deliktischen Ansprüchen im Dieselskandal nach Neuwagenkauf

BGH v. 06.11.2024:
Haftung nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. EG-FGV bei unzulässiger Abschalteinrichtung: Schutzgesetzcharakter für Differenzschaden

BGH v. 16.10.2024:
Deliktische Haftung wegen Thermofenster: Schutzgesetzcharakter der EG-FGV für Differenzschaden

BGH v. 31.07.2024:
Zur Haftung des Fahrzeugherstellers wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen: Indizwirkung bei Prüfstanderkennung und Differenzschaden

BGH v. 14.05.2024:
Zum Differenzschaden bei unzulässiger Abschalteinrichtung (Thermofenster/KSR) und Schutzgesetzcharakter der EG-FGV

BGH v. 18.09.2023:
Zum Schadensersatzanspruch bei unzulässigen Abschalteinrichtungen nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. EG-FGV

BGH v. 04.05.2022:
Zum Nacherfüllungsbegehren bei Ersatzlieferung eines Neufahrzeugs und zur Rückwirkung der Verjährungshemmung bei Güteantrag

Landgericht Aachen v. 03.09.2020:
Nachlieferung eines mangelfreien Ersatzfahrzeugs bei wiederholten elektronischen Mängeln und Infotainment-Ausfällen

OLG Köln v. 27.03.2020:
Zur Neulieferung eines mangelfreien Fahrzeugs im Abgasskandal bei unzulässiger Abschalteinrichtung

OLG Düsseldorf v. 30.01.2020:
Zur Ersatzlieferung eines mangelhaften Dieselfahrzeugs bei Nichtverfügbarkeit eines typengleichen Ersatzes

OLG Düsseldorf v. 09.11.2018:
Nachlieferung eines Neufahrzeugs bei Modellwechsel oder Facelift im Dieselskandal

Amtsgericht Düsseldorf v. 08.03.2018:
Zum Sachmangel eines Fahrzeugs mit grüner Umweltplakette ohne Dieselpartikelfilter und entbehrlicher Fristsetzung

OLG Köln v. 06.03.2018:
Zur Unmöglichkeit der Nachlieferung eines typengleichen Ersatzfahrzeugs bei geänderter Motorisierung

Landgericht Aachen v. 10.07.2017:
Zur Nachlieferung eines mangelhaften Dieselfahrzeugs mit unzulässiger Abschalteinrichtung (VW Sharan)

Landgericht Detmold v. 11.05.2017:
Zum Anspruch auf Nachlieferung eines mangelhaften Dieselfahrzeugs bei Abgasmanipulation

BGH v. 20.07.2022:
Zur zeitlichen Begrenzung der Beschaffungspflicht des Verkäufers eines Verbrauchsguts bezüglich eines Nachfolgemodells

BGH v. 21.07.2021:
Zur Beschaffungspflicht des Verkäufers bei Nachlieferung eines Neufahrzeugs (Nachfolgemodell) und der 2-Jahres-Frist für den Nacherfüllungsanspruch

Landgericht Wuppertal v. 17.10.2018:
Unmöglichkeit der Nachlieferung eines Ersatzfahrzeugs beim Stückkauf eines Diesel-PKW (EA 189 Motor)

Landgericht Bielefeld v. 03.09.2015:
Zur Unverhältnismäßigkeit des Nachlieferungsbegehrens beim PKW-Kaufvertrag bei geringen Mängeln

OLG Düsseldorf v. 07.11.2013:
NEEDS_REVIEW: Titelzeile fehlt

OLG Düsseldorf v. 16.01.2013:
Anwartschaftsrecht des Neuwagenkäufers im Insolvenzverfahren des Verkäufers bei Verwahrungsverhältnis

Landgericht Bochum v. 03.12.2012:
Voraussetzungen der Neuwagenabrechnung bei Beschädigung eines fabrikneuen Pkw: Erheblichkeit des Schadens

Amtsgericht Solingen v. 01.08.2012:
Zum Abzug "neu für alt" bei Fahrzeugschäden: Darlegungs- und Beweislast der Versicherung für messbare Vermögensmehrung

Landgericht Wuppertal v. 22.03.2010:
Zur Abrechnung von Fahrzeugschäden auf Neuwagenbasis bei Neufahrzeugen; Voraussetzungen der erheblichen Beschädigung

Landgericht Köln v. 30.04.2013:
Zur Dauer der Erforderlichkeit eines Ersatzfahrzeugs und der Berechnung von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall

Amtsgericht Essen v. 15.04.2011:
Zum Wiederbeschaffungswert eines gestohlenen Navigationsgeräts bei Fahrzeugteilversicherung

Landgericht Duisburg v. 25.06.2012:
Zur Nacherfüllung bei Motorschaden am Neufahrzeug: Wahlrecht des Käufers und merkantiler Minderwert

OLG Düsseldorf v. 02.03.2009:
Zur Abrechnung auf Neuwagenbasis bei geringfügigem Schaden an einem neuwertigen Pkw.

Amtsgericht Coesfeld v. 26.11.2008:
Zum Ersatz des Neuwerts einer Brille nach Verkehrsunfall; kein Abzug "neu für alt" bei fehlendem Gebrauchtmarkt

Landgericht Düsseldorf v. 29.10.2008:
Zum Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden eines Pkw mit Spezialausstattung ohne Gebrauchtmarkt

OLG Düsseldorf v. 28.01.2008:
Rückabwicklung Neuwagenkauf bei Elektronikmängeln; Zurechnung von Drittwerkstattwissen und § 476 BGB

Landgericht Duisburg v. 27.04.2007:
Zur Haftung des Verkäufers bei Nichtlieferung eines Kfz und Unwirksamkeit eines Selbstbelieferungsvorbehalts in AGB

Landgericht Essen v. 08.03.2006:
Werbung für Neuwagen mit Tageszulassung: Pflichtangaben zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen

Landgericht Wuppertal v. 09.02.2006:
Kurzzulassung eines Fahrzeugs ändert nichts an der Neuwageneigenschaft und begründet keine Wertminderung.

Amtsgericht Düsseldorf v. 28.11.2008:
Zur Ersatzleistung der Fahrzeugversicherung bei Diebstahl eines Navigationssystems: Abzug 'neu für alt' und Zumutbarkeit des Internetkaufs

OLG Hamm v. 25.11.2005:
Zur Neupreisentschädigung in der Teilkaskoversicherung: Anforderungen an die Sicherstellung der Ersatzbeschaffung und Berechnungsgrundlage bei Reimportfahrzeuge

OLG Düsseldorf v. 23.05.2005:
Zur Aktivlegitimation des Leasingnehmers bei Abrechnung des Fahrzeugschadens auf Neuwagenbasis nach Abtretung durch den Leasinggeber

BGH v. 30.06.2020:
Zum Beschwerdewert einer Nichtzulassungsbeschwerde bei Nachlieferungsanspruch für mangelhaftes Fahrzeug

BGH v. 15.10.2003:
Keine Rückfragepflicht des Verkäufers bei Scheitern der Finanzierung vor anderweitiger Veräußerung eines Motorrads

OLG Oldenburg v. 08.01.2007:
Zur Neuwageneigenschaft eines PKW bei langer Standzeit vor dem Kauf und dem Recht auf Rückgängigmachung des Kaufvertrages

OLG Celle v. 05.11.2003:
Zum Rücktritt vom Neuwagenkaufvertrag wegen fehlender vereinbarter Sonderausstattung (Tieferlegung, Breitreifen, Alufelgen)

OLG Düsseldorf v. 30.07.2003:
Zum Rücktritt vom Neuwagenkaufvertrag nach neuem Schuldrecht; Erfordernis der Fristsetzung zur Nacherfüllung

OLG Bamberg v. 21.06.2002:
Zur Neuwageneigenschaft eines Lagerfahrzeugs bei Modellwechsel und Preisnachlass

OLG Dresden v. 19.05.2015:
Zur Unwirksamkeit einer vorsorglichen Nacherfüllungsaufforderung bei Anfechtung des Kaufvertrags wegen arglistiger Täuschung

LG Ansbach v. 09.07.2014:
Zur Sachmangelhaftung bei Falschlieferung der Fahrzeugfarbe und Unwirksamkeit von Änderungsvorbehalten in AGB beim Neuwagenkauf

AG Erlangen v. 21.10.2009:
Zur Nutzungsersatzpflicht des Käufers bei Nachlieferung eines mangelhaften Fahrzeugs im Verbrauchsgüterkauf

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