Das Verkehrslexikon

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Die Begrenzung der Ersatzleistung bei der Anwendung der Differenztheorie

Die Begrenzung der Ersatzleistung bei der Anwendung der Differenztheorie


Siehe auch Quotenvorrecht und Stichwörter zum Thema Kfz-Versicherung




Stets muss bei der Anwendung des Quotenvorrechts beachtet werden, dass der Schädiger insgesamt (an den Geschädigten selbst und an dessen Fahrzeugversicherer aufgrund des Forderungsübergangs) nicht mehr zu bezahlen braucht, als dem der Haftung entsprechenden Anteil am eingetretenen Gesamtschaden entspricht.

Und umgekehrt darf der Geschädigte insgesamt nicht mehr erhalten, als dem vollen unmittelbaren Sachschaden einerseits zuzüglich dem der Haftungsquote entsprechenden Anteil am übrigen Schaden andererseits entspricht.