Das Verkehrslexikon
Amtsgericht Berllin-Charlottenburg Urteil vom 15.05.2001 - 17 C 276/00 - Strafverfahren und anschließendes Bußgeldverfahren sind zwei Angelegenheiten
AG Charlottenburg v. 15.05.2001: Strafverfahren und anschließendes Bußgeldverfahren sind zwei Angelegenheiten
Siehe auch Rechtsanwaltsgebühren in Straf- und Bußgeldsachen und Stichwörter zum Thema Rechtsanwaltsgebühren
Das Amtsgericht Berllin-Charlottenburg (Urteil vom 15.05.2001 - 17 C 276/00) hat entschieden:
Vertritt ein Anwalt eine Partei im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren und in einem nachfolgenden Bußgeldverfahren, so hat er Anspruch auf die Gebühr des § 84 und des § 105 Abs. 1 BRAGO, da es ich um zwei Angelegenheiten im Rechtssinne handelt.