Das Verkehrslexikon

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OLG München Beschluss vom 23.05.2005 - 4 St RR 021/05 - Verschiedene Überholvorgänge auf derselben Fahrt können mehrere Taten im verfahrensrechtlichen Sinne sein

OLG München v. 23.05.2005: Verschiedene Überholvorgänge auf derselben Fahrt können trotz engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs mehrere Taten im verfahrensrechtlichen Sinne sein


Das OLG München (Beschluss vom 23.05.2005 - 4 St RR 021/05) hat entschieden:
Verschiedene Überholvorgänge auf derselben Fahrt können trotz engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs mehrere Taten im verfahrensrechtlichen Sinne (§ 264 Abs. 11 StPO) sein.


Siehe auch Tateinheit - Tatmehrheit - mehrere Verstöße auf einer Fahrt


Siehe einen ausführlicheren Auszug mit Sachverhaltsschilderung aus dem Beschluss des OLG München v. 23.05.2005.