Das Verkehrslexikon

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Rechtsprechung des KG Berlin: Zur Schadensverteilung beim Türöffnen und Vorbeifahren

Rechtsprechung des KG Berlin: Zur Schadensverteilung beim Türöffnen und Vorbeifahren


Siehe auch Türöffner-Unfälle und Geöffnete Fahrzeugtür und Seitenabstand beim Vorbeifahren





Das Kammergericht Berlin (Urteil vom 04.01.1973 - 12 U 764/72) hat volle Haftung des Vorbeifahrenden angenommen, wenn dieser mit zu geringem Abstand an dem haltenden Fahrzeug, dessen Tür bereits längere Zeit geöffnet gewesen ist, vorbeifährt:
Der mit zu geringem seitlichen Sicherheitsabstand Vorbeifahrende haftet für den Anstoß an die teilweise geöffnete Tür eines parkenden Fahrzeuges auch dann voll, wenn der Fahrer des geparkten Wagens unnötig lange zwischen Tür und Fahrzeug gestanden hat.
Allerdings hat das KG VersR 1986, 1123 diese Entscheidung selbst später für nur noch bedingt verwertbar gehalten (weil zwischenzeitlich die Sorgfaltsanforderungen des § 14 I StVO verschärft worden seien) und ist auch schon in VersR 1975, 263 zur Schadensteilung übergegangen.