10 bis 30 % | 30 bis 60 % | 60 bis 90 % | |
1. Zulassungsjahr | 5 % | 6 % | 7 % |
2. Zulassungsjahr | 4 % | 5 % | 6 % |
3. Zulassungsjahr | 3 % | 4 % | 5 % |
Betriebsleistung des Kfz | Wertminderung in % der Rep.-Kosten |
bis 20.000,00 km | 30 % |
bis 50.000,00 km | 20 % |
bis 75.000,00 km | 15 % |
bis 100.000,00 km | 10 % |
über 100.000,00 km | 0 % |
Fahrzeugalter | Minderwert in % der für die Bemessung erheblichen Reparaturkosten |
bis 6 Monate | 30 % |
bis 12 Monate | 25 % |
bis 24 Monate | 20 % |
bis 36 Monate | 15 % |
bis 60 Monate | 10 % |
Minderwert in % der Netto-Reparaturkosten |
|
im ersten Betriebsjahr | 25 % |
im zweiten Betriebsjahr | 20 % |
im dritten Betriebsjahr | 15 % |
im vierten Betriebsjahr | 10 % |
Ein merkantiler Minderwert kommt in der Regel nicht in Betracht |
- | bei sog. Einfachschäden (das sind Schäden an der Außenhaut und den Anbauteilen, die mit einfachen Mitteln - Schrauben, Punktschweißverbindung, Ausbeulen - behoben werden können und wobei der ursprüngliche Zustand voll wiederhergestellt wird, |
- | an Fahrzeugen, die älter als 5 Jahre sind oder bis zum Unfall eine Betriebsleistung von mehr als 100.000 km aufzuweisen hatten. |
- | Bei Nutzfahrzeugen kommt ein merkantiler Minderwert nur ausnahmsweise in Betracht. |
bis 1. Zul.-Jahr, bzw. bis 20.000 km | 30 % der relevanten Rep.-Kosten |
bis 2. Zul.-Jahr, bzw. bis 40.000 km | 25 % der relevanten Rep.-Kosten |
bis 3. Zul.-Jahr, bzw. bis 60.000 km | 20 % der relevanten Rep.-Kosten |
bis 4. Zul.-Jahr, bzw. bis 80.000 km | 15 % der relevanten Rep.-Kosten |
bis 5. Zul.-Jahr, bzw. bis 100.000 km | 10 % der relevanten Rep.-Kosten |
über 5 Jahre bzw. mehr als 1000.000 km | kein Minderwert |
Der Festlegung des merkantilen Minderwertes eines Unfallfallfahrzeugs liegt grundsätzlich eine Schätzung der zukünftigen Schäden in Form der Einbuße beim Weiterverkauf des Unfallwagens zugrunde, so dass dem Gericht gemäß § 287 ZPO ein Entscheidungsermessen eröffnet ist. Danach lässt sich die Höhe des merkantilen Minderwerts regelmäßig nicht ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen nach einem festen Prozentsatz aus der Summe von Zeitwert und Reparaturkosten errechnen. Die ursprünglich für die Schätzung herangezogenen Schätzmethoden sind mittlerweile überholt. Insbesondere ist eine Schätzung nach der Methode Halbgewachs sowie nach der Methode Ruhkopf/Sahm nicht mehr zeitgemäß. |
VW | Veräußerungswert inkl. MwSt |
NP | Neupreis inkl. MwSt |
RK | Reparaturkosten inkl. MwSt |
SU | Schadenumfang |
AK | Alterskorrektur |
FM | Faktor Marktgängigkeit |
FV | Faktor Vorschaden |
0.2 | Erneuerung und/oder Instandsetzung von Anbauteilen (z.B. Stoßfänger) |
0.4 | Erneuerung und/oder Instandsetzung von ‚geschraubten‘ Karosserieteilen (z.B. Tür, Motorhaube, Kotflügel) |
0.6 | Geringe Instandsetzungsarbeiten von tragenden oder mittragenden Karosserieteilen (z.B. Seitenwand instand setzen, Heckblech instand setzen) |
0.8 | Erhebliche Instandsetzungsarbeiten und/oder Erneuerung von tragenden oder mittragenden Karosserieteilen (z.B. Kofferboden instand setzen, Seitenwand erneuern) |
1.0 | Erneuerung und/oder erhebliche Instandsetzung (Richtbank erforderlich) von tragenden Karosserieteilen (z.B. Längsträger instand setzen, Rohbaukarosse) |
Alter in Monaten | AK-Faktor |
0 | 0.25 |
6 | 0.2417 |
12 | 0.2236 |
24 | 0.1734 |
60 | 0.0338 |
96 | 0.0535 |
114 | 0.0206 |
120 | 0.00 |
FM | Beschreibung | |
0.6 | sehr gut | Die Nachfrage übersteigt das Angebot deutlich |
0.8 | gut | erhöhte Nachfrage |
1.0 | sehr gut | ausgeglichenes Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage |
1.2 | schlecht | erhöhtes Angebot |
1.4 | sehr schlecht | Fahrzeug ist schwer verkäuflich |
0.2 | erheblicher Vorschaden |
0.4 | hoher Vorschaden |
0.6 | mittlerer Vorschaden |
0.8 | geringer Vorschaden |
1.0 | ohne Vorschaden |