Das Verkehrslexikon

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Wertminderung - nur bei Reparatur von tragenden Teilen

Wertminderung - nur bei Reparatur von tragenden Teilen


Siehe auch Wertminderung / merkantiler Minderwert




Die Sachverständigen und mit ihnen die Gerichte gehen davon aus, dass heutzutage wegen der äußerst fortgeschrittenen Reparaturtechnik sowohl beim Austausch von beschädigten Karosserieteilen durch Neuteile wie aber auch beim Ausbessern mit anschließender Lackierung keinerlei Folgen zurückbleiben, die den Handelswert des Fahrzeugs (für einen späteren Verkaufsfall) beeinträchtigen.


Deshalb wird sachverständigerseits bei der Bemessung der Wertminderung deutliche Zurückhaltung geübt. Nur, wenn wirklich tragende Karosserieteile (z.B. durch Heraustrennen und Schweißarbeiten in erheblichem Umfang) betroffen sind, können nennenswertere Beträge erzielt werden.