Der Schaden, der dadurch eintritt, dass das Fahrzeug - repariert oder nicht - mit der Eigenschaft als Unfallwagen behaftet ist, tritt im Zeitpunkt der Schädigung unmittelbar ein, d.h. ein auf Ersatz der merkantilen Minderwertes gerichteter Anspruch ist damit auch sofort fällig und besteht auch bei abstrakter Schadensabrechnung. |
1. | Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 7.205,00 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu bezahlen. |
2. | Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin außergerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von netto 612,80 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu bezahlen. |
Klageabweisung. |