|
Personenschaden - Schadensersatzthemen - Schadensminderung - Schadenspositionen - Unfalltypen - Versicherungsthemen FahrradstraßeDurch das Verkehrszeichen 244 (§ 41 Abs. 2 Nr. 5 StVO) kann für eine Fahrbahn angeordnet werden: Auf Fahrradstraßen gelten die Vorschriften über die Benutzung von Fahrbahnen; abweichend davon gilt:Was eine mäßige Geschwindigkeit ist, wird teils unterschiedlich beantwortet; überwiegend versteht man darunter eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 bis 30 km/h. Gliederung: Allgemeines:
Weiteres zum Thema Fahrrad: - nach oben -
|
|