Identitätsgutachten
 

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Identitätsgutachten


Die Einholung von Identitätsgutachten kommt in Betracht
  • zur Feststellung der Übereinstimmung eines Betroffenen mit einem Foto anhand biometrisch-anthropologischer Merkmale, wenn in einem Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren bewiesen werden soll, dass die auf einem Foto oder Video abgelichtete Person mit dem Angeklagten bzw. Betroffenen identisch ist;

  • zur Feststellung der Übereinstimmung des Blutes des Angeklagten oder Betroffenen mit dem Inhalt einer als zu ihm gehörend verwahrten Blutprobe.


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