MPU und Drogenproblematik - Rauschmittelabhängigkeit - Drogenabhängigkeit - Rauschmittelsucht - drogensüchtig
 

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MPU und Drogenproblematik


Hier wird der Zusammenhang von MPU und Drogenproblematik mehr allgemein behandelt. Erläuterungen zu "Cannabis und MPU" finden sich bei Drogen und Fahrerlaubnis.

Erläuterungen zu einzelnen sonstigen Betäubungsmitteln und Stoffen werden über die Themenstichwörter Drogen und Verkehr und Drogen und Fahrerlaubnis erschlossen.








Gliederung:



Allgemeines: - nach oben -
  • Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung ( Drogen)

  • MPU und Cannabis

  • MPU und Zeitablauf seit dem Konsum

  • OVG Hamburg v. 24.04.2002:
    Die nachgewiesene gelegentliche Einnahme von Kokain schließt im Regelfall die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen aus, ohne dass es auf den Nachweis eines Zusammenhangs zwischen dem Konsum und dem Führen eines Kraftfahrzeugs ankommt. Ein Nachweis wiedererlangter Eignung kann nicht ohne Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens erbracht werden.

  • VG Gelsenkirchen v. 03.09.2009:
    Bescheinigungen des TÜV über unauffällige Drogenscreenings reichen nicht aus, um die Bedenken an der Kraftfahreignung auszuräumen, wenn zuvor die Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums entzogen worden war und deren Wiedererteilung beantragt wird. § 14 Abs. 2 Nr. 1 FeV schreibt die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens in einem solchen Fall zwingend vor.

  • VG Neustadt v. 28.12.2011:
    Die Aufforderung zur Vorlage einer MPU nach dem Führen eines KfZ mit einer THC-Konzentration von 1,8 ng/ml im Blut darf nur dann auf gutachterlich zu klärende Fragen nach allen Drogen im Sinn des Betäubungsmittelgesetzes erstreckt werden, wenn dies besonders begründet ist und Anhaltspunkte für derartige Zweifel bestehen.