Radfahrer und Verkehrsampeln - Radfahrer-LZA - besondere Ampel für Radfahrer - separate Lichtzeichenanlage für Fahrräder
 

Hans Giese   -   Verkehrslexikon - Stichwörter / Themen
 
Home  |   Suchmaschine für Verkehrsrecht  |   Webshoprecht  |   Datenschutz  |   Impressum  |    
 





 



Personenschaden - Radfahrerthemen - Schadensersatzthemen - Schadensminderung - Schadenspositionen - Unfalltypen - Versicherungsthemen


Radfahrer und Verkehrsampeln

Vielfach sind Radwege oder Überquerungsfurten mit besonderen Radfahrerampeln ausgestattet. Benutzt nun ein Radfahrer - zulässigerweise, weil an einer bestimmten Stelle keine Radwegbenutzungspflicht besteht - statt eines vorhandenen Radweges die Fahrbahn, so stellt sich die Frage, ob für ihn dort gleichwohl die besonderen Radfahrerampeln gelten.

Dies wird bejaht, obwohl bei entsprechender baulicher Gestaltung und Aufstellung des Fahrradampelmastes die spezielle Radfahrerampel oftmals kaum oder sogar gar nicht von der Fahrbahn aus zu sehen ist.

Fehlt es an einer speziellen Fahrradampel und ist eine Ampel ersichtlich nur für den Fahrbahnverkehr aufgestellt, so ist für den Radfahrer, der einen Radweg benutzt, das Rotlicht nicht maßgeblich.




Gliederung:



Allgemeines: - nach oben -
  • Radfahrerampel auf Radweg gilt auch bei Benutzung der Fahrbahn

  • OLG Hamm v. 04.12.2003:
    Das Rotlicht einer Lichtzeichenanlage ist von Radfahrern, die sich auf einem baulich vom Straßenkörper für den Kraftfahrzeugverkehr getrennten Radweg befinden, wenn ein Bogenmast einer Lichtzeichenanlage rechts vom Radweg angebracht ist, sich das einzige Lichtsignal mittig über der Fahrspur des Straßenkörpers für den Kraftfahrzeugverkehr befindet, auf dem Radweg keine Haltelinie angebracht und die von rechts einmündende Straße selbst nicht ampelgeregelt ist, nicht zu beachten.




Weiteres zum Thema Fahrrad: - nach oben -