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Computersabotage - Datenveränderung - Diagrammscheiben - Kfz-Kennzeichen - Kilometerzähler - Prüfplakette - rote Kennzeichen - Tachometer - Urkundenfälschung - Verkehrsstrafrecht Sachbeschädigung - Datenveränderung - ComputersabotageBei der körperlichen Beschädigung von Sachen und bei den Eingriffen in die Integrität von Datenverarbeitungsanlagen und -vorgängen handelt es sich um Antragsdelikte, d. h. eine Strafverfolgung tritt regelmäßig nur auf Strafantrag des Verletzten ein, es sei denn, die Anklagebehörde nimmt ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung an. Verschiedentlich kommen die Vorschriften als Auffangtatbestände in Betracht, sofern eine Strafbarkeit nach anderen Vorschriften dogmatisch scheitert; so wird beispielsweise die Anbringung von Reflektoren im Innenraum eines Fahrzeugs mit dem Ziel, eine Überbelichtung des Fahrerfotos zu erreichen, als Sachbeschädigung bezüglich der Kamerainstallation angesehen. Gliederung: Anbringung von Reflektoren zur Überbelichtung des Fahrerfotos: - nach oben -
Überkleben eines Verkehrszeichens: - nach oben -
Sonstige Themenbereiche: - nach oben - |
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