Weisungen von Polizeibeamten - Ordnungswidrigkeit bei Nichtbefolgung
 

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Weisungen von Polizeibeamten - Befolgungsanordnungen - Nichtbefolgung - Ordnungswidrigkeit









Gliederung:



Allgemeines: - nach oben -
  • BGH v. 31.01.1984:
    Bußgeldbewehrt nach §§ 36 Abs. 1, 49 Abs. 3 Nr. 1 StVO, § 24 StVG sind alle Weisungen eines Polizeibeamten, die aus einem augenblicklichen Verkehrsbedürfnis heraus zur Regelung des Straßenverkehrs oder zur Beseitigung einer andauernden Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit einem bestimmten Verkehrsteilnehmer erteilt werden, nicht jedoch solche Weisungen, die allein die Verfolgung einer (beendeten) Verkehrsordnungswidrigkeit ermöglichen sollen.




Befolgungsanordnungen: - nach oben -
  • VGH Mannheim v. 05.12.2002:
    Eine generelle Befolgungsanordnung an einen Liegeradfahrer, mit seinem Liegefahrrad vorhandene benutzungspflichtige Radwege zu befahren, ist zulässig, auch wenn dadurch nur ein ohnehin vorhandenes gesetzliches Gebot oder Verbot wiederholt wird.