| - | Einleitung |
| - | Allgemeines |
| - | Europarecht |
| - | Betriebsgefahr |
| - | Schadstoffeinstufung |
| - | Reifen |
| - | Nutzungsausfall |
| - | Als 4-rädriges Kfz zur Personenbeförderung (VKP); hierbei ist eine maximale eingetragene Leistung von 20 PS (15 KW) möglich. Eine Abgasuntersuchung muss zur Hauptuntersuchung durchgeführt werden. |
| - | Als Zugmaschine (ZM); der Vorteil der Zugmaschinenzulassung liegt in der eingetragenen vollen Leistung der Maschine, empfiehlt sich also für PS- und hubraumstarke Maschinen. Da es für Fahrzeuge dieser Zulasssungskategorie keine Grenzwerte gibt, braucht auch keine Abgasuntersuchung durchgeführt zu werden. |