Das Verkehrslexikon

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Tateinheit von Fahren ohne Fahrerlaubnis, Kfz-Diebstahl und Trunkenheitsfahrt

Tateinheit von Fahren ohne Fahrerlaubnis, Kfz-Diebstahl und Trunkenheitsfahrt




Gliederung:


- Allgemeines




Allgemeines:


Tateinheit - Tatmehrheit - mehrere Verstöße auf einer Fahrt

Fahren ohne Fahrerlaubnis

Fahrzeugdiebstahl - Kfz-Diebstahl

Trunkenheitsfahrt

BGH v. 08.08.2006:
Die Annahme von Tatmehrheit zwischen dem Diebstahl einerseits und der Trunkenheitsfahrt sowie dem Fahren ohne Fahrerlaubnis andererseits kommt nicht in Betracht. Diese Delikte stehen gemäß § 52 Abs. 1 StGB in Tateinheit zueinander. Die den Straftatbeständen zu Grunde liegende Handlung ist identisch, weil die Wegnahme des Fahrzeugs durch das Wegfahren erfolgt.

BGH v. 06.03.2012:
Der Diebstahl eines Kraftfahrzeugs (hier: eines Motorrads) und das Vergehen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis stehen in Tateinheit zueinander, wenn die Wegnahme des Kraftfahrzeugs gerade durch das Wegfahren erfolgt, die Tathandlungen somit identisch sind.

BGH v. 21.05.2025:
Gefährdungserfolg bei fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs

BGH v. 27.04.2023:
Notwendige tatrichterliche Darlegungen bei Verurteilung wegen Gefährdung des Straßenverkehrs; Unterbringungsanordnung in Entziehungsanstalt und Prognoseentscheidung

BGH v. 09.01.2020:
Gefährdung des Straßenverkehrs durch Vorfahrtverletzung: Strafrechtlicher Vorfahrtbegriff

BGH v. 27.09.2017:
Revisionsbegründung: Anforderungen an die Inbegriffsrüge bei unterbliebener Erörterung einer Sacheinlassung des Angeklagten im Urteilssung des Angeklagten und des Mitangeklagten von einem Unbekannten manipuliert worden, sodass er statt der tatsächlichen Laufleistung von 333.000 km eine solche von nur 165.303 km auswies. Dem Käufer entstand ein Schaden von mindestens 7.590 Euro.

BGH v. 01.08.2024:
Zur Beihilfe zum unerlaubten Entfernen vom Unfallort; Verkehrsdelikte; Beweiswürdigung des Tatgerichts

BGH v. 12.09.2018:
Zur Beweiswürdigung bei der Abgrenzung von Handeltreiben und Eigenkonsum von Betäubungsmitteln

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