Das Verkehrslexikon

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Tateinheit von Fahren ohne Fahrerlaubnis, Kfz-Diebstahl und Trunkenheitsfahrt

Tateinheit von Fahren ohne Fahrerlaubnis, Kfz-Diebstahl und Trunkenheitsfahrt





Gliederung:


- Allgemeines




Allgemeines:


Tateinheit - Tatmehrheit - mehrere Verstöße auf einer Fahrt

Fahren ohne Fahrerlaubnis

Fahrzeugdiebstahl - Kfz-Diebstahl

Trunkenheitsfahrt




BGH v. 08.08.2006:
Die Annahme von Tatmehrheit zwischen dem Diebstahl einerseits und der Trunkenheitsfahrt sowie dem Fahren ohne Fahrerlaubnis andererseits kommt nicht in Betracht. Diese Delikte stehen gemäß § 52 Abs. 1 StGB in Tateinheit zueinander. Die den Straftatbeständen zu Grunde liegende Handlung ist identisch, weil die Wegnahme des Fahrzeugs durch das Wegfahren erfolgt.

BGH v. 06.03.2012:
Der Diebstahl eines Kraftfahrzeugs (hier: eines Motorrads) und das Vergehen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis stehen in Tateinheit zueinander, wenn die Wegnahme des Kraftfahrzeugs gerade durch das Wegfahren erfolgt, die Tathandlungen somit identisch sind.

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