Das Verkehrslexikon

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Die Rechtsprechung deutscher Gerichte zur Rechtslage der EU-Führerscheine ab dem 19.01.2009




Gliederung:


   Einleitung

Weiterführende Links

Allgemeines

Strafgerichte - Fahren ohne Fahrerlaubnis




Einleitung:


Der 19. Januar 2009 ist der Tag des In-Kraft-Tretens der 3. EU-Führerscheinrichtlinie. Gleichzeitig ist jedoch festgelegt worden, dass die Bestimmungen der 2. EU-Führerscheinrichtlinie erst zum 19. Januar 2013 außer Kraft treten sollen.

Im Hinblick auf die Neufassung des § 28 FeV wurde das Problem aufgeworfen, inwieweit sich durch die 3. Führerscheinrichtlinie die Behandlung von vor dem 19.01.2009 ausgestellten EU-Fahrerlaubnissen von der von danach erteilten EU-Führerscheinen unterscheiden oder nicht unterscheiden muss.

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Weiterführende Links:


Stichwörter zum Thema EU-Führerschein

Die EU-Führerschein-Richtlinien

Die alte und die neue Fassung des § 28 FeV

Die Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis / Führerscheinsperre

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Allgemeines:


OVG Münster v. 08.05.2009:
Für die bis zum 19. Januar 2009 erworbenen EU-/EWR-Fahrerlaubnisse verbleibt es vielmehr dabei, dass sie dem vom Europäischen Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung geforderten Anerkennungsautomatismus unterfallen und die Nichtanerkennung durch den Aufenthaltsstaat - bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen - der Umsetzung in Gestalt einer konstitutiven Einzelfallentscheidung bedarf. Dass die Fahrerlaubnisbehörde in Fällen von alkoholbedingten Eignungszweifeln auf der Grundlage der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs unter Umständen eine Aufforderung zur Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nicht hätte treffen dürfen, ist ohne Belang, wenn das betreffende Gutachten tatsächlich erstellt und der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt worden ist.

VGH München v. 10.11.2009:
Nach Art. 18 Satz 2 der Richtlinie 2006/126/EG gelten deren Artikel 2 Absatz 1, Artikel 5, Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe b, Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a, Artikel 9, Artikel 11 Absätze 1, 3, 4, 5 und 6, Artikel 12 und die Anhänge I, II und III bereits ab dem 19. Januar 2009. Dabei ist das in der deutschen Fassung verwendete Wort "gelten" so zu verstehen, dass die genannten Vorschriften ab dem 19. Januar 2009 anwendbar sind, sie mithin, soweit sie zwingende Vorgaben für die Mitgliedstaaten enthalten, auch angewendet werden müssen. Da Art. 11 Abs. 4 Satz 2 der Richtlinie 2006/126/EG seinerseits als zwingende Vorschrift formuliert ist, ergibt sich unter Berücksichtigung des Art. 18 Satz 2 dieser Richtlinie ein Anwendungsvorrang des Art. 11 Abs. 4 Satz 2 gegenüber den Bestimmungen der Richtlinie 91/439/EWG und somit auch gegenüber Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439/EWG.

VGH Kassel v. 04.12.2009:
Es ist zweifelhaft, ob die 3. Führerschein-Richtlinie uneingeschränkt auf alle EU-Führerscheine anzuwenden ist, die nach dem 19.01.2009 ausgestellt worden sind. Weiterhin ist zweifelhaft, ob vor dem 19.01.2013 ausgestellten ausländischen EU-Führerscheinen überhaupt auf Grund der 3. Führerschein-Richtlinie die Anerkennung versagt werden darf. Jedenfalls kommt eine Nichtanerkennung nur dann in Betracht, wenn gegen das Wohnsitzprinzip verstoßen wurde. Steht dies nicht fest, muss gegen eine Nutzungsuntersagung einstweiliger Rechtsschutz gewährt werden.

VGH München v. 21.12.2009:
Der gemeinschaftsrechtliche Maßstab für die Versagung der Anerkennung eines EU-Führerscheins ergibt sich aus der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (ABl L 403 S. 18), sogenannte 3. Führerscheinrichtlinie, nach deren Art. 18 Satz 2 der Art. 11 Abs. 1 und 3 bis 6 mit den Regelungen über den Entzug, die Ersetzung und die Anerkennung von Führerscheinen ebenfalls ab dem 19. Januar 2009 gilt. Die fehlende Berechtigung, von einer am 25. Februar 2009 ausgestellten slowakischen EU-Fahrerlaubnis auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Gebrauch zu machen, folgt aus § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3, Satz 3 FeV, wenn die dortigen Voraussetzungen gegeben sind. Die Anwendbarkeit des Art. 11 Abs. 4 Satz 2 der Richtlinie 2006/126/EG wird nicht durch deren Art. 13 Abs. 2 ausgeschlossen, wonach eine vor dem 19. Januar 2013 erteilte Fahrerlaubnis aufgrund der Bestimmungen dieser Richtlinie weder entzogen noch in irgendeiner Weise eingeschränkt werden darf. Art. 13 Abs. 2 der Richtlinie 2006/126/EG steht lediglich im Zusammenhang mit Art. 7 Abs. 2 Buchst. a und b dieser Richtlinie.

OVG Münster v. 20.01.2010:
Art. 11 Abs. 4 der Richtlinie 2006/126/EG (3. Führerschein-Richtlinie) gilt bereits ab 19.01.2009. Dies gilt trotz der missverständlichen Vorschrift des Art. 13 Abs. 2 der Richtlinie. Für die Nichtanerkennung eines polnischen Führerscheins, der nach dem 19.01.2009 erteilt wurde, ist ein Verstoß gegen das Wohnsitzprinzip nicht mehr erforderlich. Es ist für die Nichtanerkennung ausreichend, dass gegen die Fahreignung des Betroffenen Bedenken bestehen. Denn das Interesse an der Verkehrssicherheit genießt den Vorrang gegenüber dem Freizügigkeitsprinzip und der Dienstleistungsfreiheit.

OVG Koblenz v. 17.02.2010:
Die Rechtmäßigkeit eines Feststellungsbescheids gem. § 28 Abs. 4 Satz 2 FeV beurteilt sich nach Art. 11 Abs. 4 Satz 2 der 3. Führerscheinrichtlinie und der zu seiner Umsetzung erlassenen Vorschrift des § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 FeV, wenn der Betroffene die tschechische Fahrerlaubnis am 19. Januar 2009 und damit am ersten Gültigkeitstag der genannten Bestimmungen erworben hat. Dass auch Art. 11 Abs. 4 Satz 2 der 3. Führerscheinrichtlinie ab diesem Zeitpunkt gilt, ergibt sich aus Art. 18 Satz 2 dieser Richtlinie. Dem steht die Regelung in Art. 13 Abs. 2 der 3. Führerscheinrichtlinie schon deshalb nicht entgegen, weil sie nicht die gegenseitige Anerkennung der von den Mitgliedstaaten der EU ausgestellten Führerscheine betrifft, wie sie Art. 11 Abs. 4 Satz 2 der 3. Führerscheinrichtlinie zum Gegenstand hat, sondern sich mit der Entziehung und Einschränkung von Fahrerlaubnissen befasst.

BVerwG v. 28.04.2010:
Der gemeinschaftsrechtliche Maßstab für die Entscheidung über die Aberkennung einer EU-Fahrerlaubnis ergibt sich aus der Richtlinie des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein 91/439/EWG (ABl EG L Nr. 237 vom 24. August 1991 S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. September 2003 (ABl EU L Nr. 284 vom 31. Oktober 2003 S. 1). Die sog. 3. EU-Führerscheinrichtlinie, die Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (ABl EU L Nr. 403 S. 18), ist nach ihrem Art. 18 nicht anwendbar, da die in Rede stehende niederländische Fahrerlaubnis vor dem 19. Januar 2009 erteilt wurde.

OVG Lüneburg v. 18.08.2010:
Die den Anerkennungsgrundsatz einschränkende Regelung der EGRL Art 11 Abs 4 gilt trotz der Regelung der EGRL 126/2006 Art 13 Abs 2 ("Dritte Führerscheinrichtlinie") schon für alle ab 2009-01-19 - und nicht erst ab 2013-01-19 - ausgestellten EU-Fahrerlaubnisse. Die zu EWGRL 439/91 Art 8 Abs 2 und 4 ("Zweite Führerscheinrichtlinie") ergangene, einschränkende Rechtsprechung des EuGH ist auf EGRL 126/2006 Art 11 Abs 4 S 2 ("Dritte Führerscheinrichtlinie") nicht (auch nicht entsprechend) anwendbar.

BVerwG v. 25.08.2011:
Der erkennende Senat geht in Übereinstimmung mit der überwiegenden Auffassung der Instanzgerichte und dem deutschen Verordnungsgeber bislang davon aus, dass die 3. EU-Führerscheinrichtlinie, soweit es um die Anerkennung oder die Entziehung einer ausländischen EU-/EWR-Fahrerlaubnis geht, nur auf solche Fahrerlaubnisse Anwendung findet, die ab dem 19. Januar 2009 im EU-/EWR-Ausland erteilt worden sind (vgl. zuletzt Urteil vom 25. August 2011 - BVerwG 3 C 25.10 - BVerwGE 140, 256 Rn. 12; ebenso bereits Urteil vom 28. April 2010 a.a.O. Rn. 11).

BVerwG v. 28.06.2012:
Der erkennende Senat geht in Übereinstimmung mit der überwiegenden Auffassung der Instanzgerichte und dem deutschen Verordnungsgeber bislang davon aus, dass die 3. EU-Führerscheinrichtlinie, soweit es um die Anerkennung oder die Entziehung einer ausländischen EU-/EWR-Fahrerlaubnis geht, nur auf solche Fahrerlaubnisse Anwendung findet, die ab dem 19. Januar 2009 im EU-/EWR-Ausland erteilt worden sind (vgl. zuletzt Urteil vom 25. August 2011 - BVerwG 3 C 25.10 - BVerwGE 140, 256 Rn. 12; ebenso bereits Urteil vom 28. April 2010 a.a.O. Rn. 11).

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Strafgerichte - Fahren ohne Fahrerlaubnis:


OLG Stuttgart v. 26.05.2010:
Anders als die 2. Führerschein-Richtlinie muss die 3. Führerschein-Richtlinie nicht einschränkend ausgelegt werden. Der Inhaber einer tschechischen Fahrerlaubnis macht sich im Inland des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig, wenn ihm vor dem Erwerb seiner ausländischen Fahrerlaubnis der Erwerb einer deutschen Fahrerlaubnis bestandskräftig versagt wurde, auch wenn im tschechischem Führerschein ein tschechischer Wohnsitz eingetragen ist, er jedoch selbst angibt, niemals in Tschechien gewohnt zu haben.

OLG Oldenburg v. 08.12.2010:
Ein deutscher Inhaber (nur) einer EU-Fahrerlaubnis, die er während einer in Deutschland angeordneten Sperrfrist in Polen erworben hat, kann sich in Hinblick auf den ab dem 19. Januar 2009 geltenden § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 FeV wegen eines in Deutschland begangenen Fahrens ohne Fahrerlaubnis nur dann strafbar machen, wenn die Fahrerlaubnissperre im Verkehrszentralregister eingetragen und nicht getilgt war. Das gilt als mildestes Gesetz auch dann, wenn die Tat vor dem 19. Januar 2009 begangen worden war.

OLG Hamburg v. 29.09.2011:
§ 28 Abs. 4 Satz 1 FeV ist mit dem gemeinschaftsrechtlichen Anerkennungsgrundsatz vereinbar. Dies gilt auch für den Fall, dass die Fahrerlaubnis nur deshalb nicht entzogen worden ist, weil der Berechtigte zwischenzeitlich auf sie verzichtet hat. Die jetzt maßgebliche 3 Führerscheinrichtlinie gebietet keine einschränkende Auslegung im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur 2. Führerscheinrichtlinie (Anschluss an OLG Stuttgart, NJW 2010, 2818; gegen OVG Rheinland-Pfalz, NJW 2010, 2825).

Oberverwaltungsgericht NRW v. 19.01.2023:
Zur Löschung von Punkten im Fahreignungsregister bei Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis und deren Anerkennung

Amtsgericht Schwabach v. 17.08.2022:
Fahrlässiges Fahren ohne Fahrerlaubnis nach Erwerb eines gefälschten EU-Führerscheins; Freispruch von Urkundenfälschung

BVerwG v. 16.01.2020:
Zur Nichtanerkennung eines EU-Führerscheins, der während einer vorläufigen oder endgültigen Entziehung der deutschen Fahrerlaubnis erworben wurde

BVerwG v. 10.10.2019:
Zur Anerkennung eines im EU-Ausland erneuerten Führerscheins nach Entzug in Deutschland wegen Trunkenheitsfahrt

Verwaltungsgericht Münster v. 06.05.2019:
Zur prüfungsfreien Umschreibung einer im Ausland bereits umgetauschten Fahrerlaubnis

Oberverwaltungsgericht NRW v. 18.04.2019:
Zur Anerkennung eines vor Entzug der inländischen Fahrerlaubnis erworbenen EU-Führerscheins

Verwaltungsgericht Aachen v. 26.02.2018:
Zur Inlandsungültigkeit eines EU-Führerscheins nach Umtausch eines entzogenen deutschen Führerscheins

Amtsgericht Kamen v. 28.02.2023:
Wiederholtes vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis: Gesamtfreiheitsstrafe und Sperre für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis

Amtsgericht Essen v. 08.12.2022:
Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis: Freiheitsstrafe zur Bewährung, Fahrverbot und Sperrfrist

Verwaltungsgericht Minden v. 13.01.2022:
Zur Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland Gebrauch zu machen, und zur Nichtlöschung von Punkten ohne Eignungsprüfung

Oberverwaltungsgericht NRW v. 20.12.2019:
Aberkennung des Rechts zur Nutzung einer belgischen Fahrerlaubnis in Deutschland: Erfordernis der Verwarnung im Fahreignungsregister

Verwaltungsgericht Arnsberg v. 06.12.2018:
Zur Entziehung einer im EU-Ausland erworbenen Fahrerlaubnis bei Umgehung der MPU nach Entzug der deutschen Fahrerlaubnis

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 24.09.2018:
Zur Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen, bei gelegentlichem Cannabiskonsum und Fahren unter Einfluss.

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 10.09.2018:
Entziehung der ausländischen Fahrerlaubnis und Aberkennung des Rechts zum Gebrauch im Inland bei Amphetaminkonsum

Verwaltungsgericht Aachen v. 29.01.2018:
Zur Anerkennung gaschromatographisch-massenspektrometrischer Drogennachweise bei Aberkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 15.08.2016:
Zur Feststellung der Nichtberechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland aus italienischem Führerschein nach Entziehung der Fahrerlaubnis

Verwaltungsgericht Münster v. 15.08.2016:
Beginn der Probezeit bei ausländischer Fahrerlaubnis und Anordnung eines Aufbauseminars nach Ablauf der Probezeit

Verwaltungsgericht Bayreuth v. 09.01.2020:
Aberkennung des Rechts, von ausländischer Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen, bei Erreichen von acht Punkten im Fahreignungsregister; Zustellungsfragen

Amtsgericht Bünde v. 01.02.2016:
Zur Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis bei Wohnsitzverstoß und der Tatbestandswirkung nachträglicher Informationen nach § 28 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 FeV

Amtsgericht Bünde v. 01.02.2016:
NEEDS_REVIEW: Titelzeile fehlt

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 17.09.2015:
Zur Anwendung des § 28 FeV auf vor EU-Beitritt erteilte Fahrerlaubnisse und deren Ungültigkeit bei Erwerb während einer Sperrfrist

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 09.09.2014:
Entziehung einer durch einen anderen EU-Mitgliedstaat ersetzten Fahrerlaubnis wegen vor der Ersetzung liegender Umstände

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 17.12.2013:
Zur Ablehnung der Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis bei Fälschungsverdacht

Oberverwaltungsgericht NRW v. 09.12.2013:
Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis: Wohnsitzerfordernis nach 3. EU-Führerscheinrichtlinie und EuGH-Klärung

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 04.11.2013:
Nichtanerkennung eines in Belgien umgetauschten US-Führerscheins in Deutschland und Sofortvollzug der Entziehung

Oberverwaltungsgericht NRW v. 08.07.2013:
Zur Ungültigkeit einer umgetauschten EU-Fahrerlaubnis nach vorherigem Entzug der Fahrerlaubnis im Inland

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 12.04.2013:
Zur Ungültigkeit eines gefälschten polnischen Führerscheins in Deutschland und fehlender Fahrberechtigung

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 26.01.2012:
Zur Interessenabwägung im vorläufigen Rechtsschutz bei Feststellungsverfügung über die Ungültigkeit eines EU-Führerscheins und fehlender Fahreignung

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 25.01.2012:
Zur Nichtgeltung einer EU-Fahrerlaubnis bei vorheriger bestandskräftiger Versagung der Fahrerlaubnis in Deutschland

Oberverwaltungsgericht NRW v. 31.10.2011:
Zur Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis bei vorheriger Entziehung der deutschen Fahrerlaubnis und der Anwendbarkeit von Art. 11 Abs. 4 Unterabs. 2 der Richtlinie

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 29.08.2011:
Anerkennung eines durch Umtausch erworbenen EU-Führerscheins nach Entziehung der deutschen Fahrerlaubnis

OLG Hamm v. 26.07.2011:
Zur Gültigkeit einer schweizerischen Fahrerlaubnis nach Aberkennung einer polnischen Fahrerlaubnis für Deutschland

Oberverwaltungsgericht NRW v. 16.06.2011:
Nichtanerkennung einer EU/EWR-Fahrerlaubnis nach Entziehung in Deutschland; Anwendbarkeit der Richtlinie 2006/126/EG

Verwaltungsgericht Köln v. 10.01.2011:
Zur Nichtanerkennung einer EU-Fahrerlaubnis bei vorherigem Entzug der deutschen Fahrerlaubnis

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 26.08.2010:
Anerkennung von EU-Fahrerlaubnissen und Sperrvermerk ohne konstitutiven Verwaltungsakt nach der 3. EU-Führerscheinrichtlinie

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 23.05.2012:
Nichtanerkennung einer EU-Fahrerlaubnis bei Wohnsitz in Deutschland zum Zeitpunkt der Erteilung

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 28.09.2011:
Nichtanerkennung einer EU-Fahrerlaubnis nach Entzug im Inland wegen Betäubungsmittelkonsums

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 06.01.2010:
Zur Nichtanerkennung einer neu ausgestellten tschechischen Fahrerlaubnis nach Entziehung der ursprünglichen Fahrerlaubnis in Deutschland

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 23.11.2009:
Zur Nichtanerkennung einer EU-Fahrerlaubnis nach Entzug in Deutschland und der Pflicht zur Eintragung eines Sperrvermerks

Oberverwaltungsgericht NRW v. 13.10.2009:
Zur Nichtanerkennung einer in einem EU-Staat umgetauschten Drittstaaten-Fahrerlaubnis bei Wohnsitz in Deutschland und Vorbelastung

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 02.10.2009:
Zur Anerkennung einer vor dem 19.01.2009 in einem EU-/EWR-Staat erworbenen Fahrerlaubnis trotz Scheinwohnsitz

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 06.03.2009:
Aberkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis bei Verstoß gegen Wohnsitzerfordernis und fehlendem Eignungsnachweis

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 08.09.2008:
Entziehung einer EU-Fahrerlaubnis bei anfänglicher Nichtberechtigung im Inland und Verstoß gegen Wohnsitzvoraussetzungen

OLG Düsseldorf v. 24.04.2006:
NEEDS_REVIEW: Titelzeile fehlt

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern v. 29.07.2009:
EU-Führerschein

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes v. 02.12.2009:
Gemeinsamen Zentrum

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz v. 01.07.2009:
Entzug der Fahrerlaubnis

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht v. 16.08.2010:
Strafbarkeit (EU-Führerschein)

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht v. 10.05.2010:
Fahrerlaubnisklassen

Verwaltungsgericht Oldenburg v. 07.01.2010:
EU-Führerschein

Verwaltungsgericht München v. 23.07.2019:
Prüfungsfreie Fahrerlaubnis

OLG Karlsruhe v. 18.07.2019:
Fahrprüfung

Verwaltungsgericht Augsburg v. 09.12.2019:
Führerscheinklassen

Verwaltungsgericht Braunschweig v. 25.01.2024:
EU-Führerschein

Amtsgericht Kehl v. 14.12.2022:
EU-Führerschein

Thüringer Oberlandesgericht v. 08.07.2013:
Ersatzführerschein

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg v. 22.01.2013:
EU-Führerschein

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