BGH Beschluss vom 08.10.1970 - 4 StR 190/70 - Ein Bußgeldbescheid ist wirksam, auch wenn nähere Angaben über den Unfall und das dem Betroffenen zur Last gelegte Fehlverhalten fehlen
 

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Bußgeldbescheid - OWi-Themen - OWi-Verfahren - Verjährungsunterbrechung - OWi-Verjährung - Wiedereinsetzung - Zustellung des Bußgeldbescheides


BGH v. 08.10.1970: Ein Bußgeldbescheid, der den Vorwurf enthält, der Betroffene habe zu bestimmter Zeit an einem bestimmten Ort mit einem bestimmten Fahrzeug einen Verkehrsunfall (mitverschuldet) verschuldet, bildet auch dann eine ausreichende Verfahrensgrundlage, wenn nähere Angaben über den Unfall und das dem Betroffenen zur Last gelegte Fehlverhalten fehlen.


Der BGH (Beschluss vom 08.10.1970 - 4 StR 190/70) hat entschieden:
Ein Bußgeldbescheid, der den Vorwurf enthält, der Betroffene habe zu bestimmter Zeit an einem bestimmten Ort mit einem bestimmten Fahrzeug einen Verkehrsunfall (mitverschuldet) verschuldet, bildet auch dann eine ausreichende Verfahrensgrundlage, wenn nähere Angaben über den Unfall und das dem Betroffenen zur Last gelegte Fehlverhalten fehlen.