Das Verkehrslexikon

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Die Geschwindigkeitsfeststellung mit dem Koaxialkabelverfahren unter Verwendung des Geräts TRUVELO M 4

Die Geschwindigkeitsfeststellung mit dem Koaxialkabelverfahren unter Verwendung des Geräts TRUVELO M 4


Siehe auch Geschwindigkeitsverstöße - Nachweis - standardisierte Messverfahrenund Koaxialkabelverfahren




Beim TRUVELO M 4-Geschwindigkeitsmessgerät werden zwei Koaxialkabel in einem Abstand von 1,50 m senkrecht zur Fahrbahnlängsachse über den überwachten Fahrstreifen verlegt. Überfährt ein Fahrzeug die beiden Koaxialkabel, so wird die Zeit t gemessen, die es benötigt, um die Strecke s = 1,5 m zwischen den Kabeln zu durchfahren. Die Geschwindigkeit des Fahrzeugs wird dann geräteintern nach der Geschwindigkeits-Weg-Zeit-Gleichung errechnet.

Die Geschwindigkeit wird nur einmal gemessen. Die von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt dem TRUVELO M 4-Gerät zugeordnete Eichtoleranz beträgt

± 2 km/h bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h bzw.
± 2% des angezeigten Wertes bei Geschwindigkeiten über 100 km/h.

Falls die beiden Messkabel nicht exakt senkrecht zur Fahrtrichtung auf der Fahrbahn verlegt sind, verlängert sich die von einem Fahrzeug zwischen dem Überfahren der beiden Messkabel zurückgelegte Fahrtstrecke gegenüber dem Sollwert. Dies führt zu einer zu niedrigen Geschwindigkeitsanzeige. Gleiches gilt für den Fall, dass die beiden Messkabel zwar senkrecht zur Fahrtrichtung verlegt sind, das gemessene Fahrzeug jedoch nicht parallel zur Fahrbahn fährt.

Die Enden der beiden Messkabel sind in der Regel umgeschlagen. Die Messkabel sind nur dann ordnungsgemäß auf die Fahrbahn aufgelegt, wenn die beiden umgeschlagenen Enden in die gleiche Richtung weisen.

Sind die beiden Messkabel nicht richtig verspannt, d. h. können sie sich aus- bzw. einbauchen, so kann es zu Fehlmessungen sowohl nach oben als auch nach unten hin in Größenordnungen von 1 bis 2% kommen.

Das TRUVELO M 4-Geschwindigkeitsmessgerät ist insbesondere bei Nässe sowie bei Vorliegen eines mechanischen Defekt der durch das Überfahren der Fahrzeuge stark beanspruchten Messkabel störanfällig. In diesen Fällen kann es durch Kurzschlüsse zu Fehlmessungen beliebiger Größenordnungen kommen. Kritisch ist dabei, dass die elektrischen Kurzschlüsse nicht zum sofortigen Totalausfall des Geschwindigkeitsmessgerätes, sondern zu anfänglich nur sporadischen Fehlmessungen führen, was die Erkennbarkeit solcher Fehlmessungen für die Polizeibeamten erschwert. Exakte Vorschriften, nach welcher Einsatzzeit die verwendeten Messkabel durch neue zu ersetzen sind, gibt es nicht. Dies liegt im Ermessen der das Gerät bedienenden Polizeibeamten. Ein elektrischer oder mechanischer Defekt in den Messkabeln oder ihren Verbindungen zum Impedanzwandler lässt sich für das Bedienungspersonal am ehesten dadurch erkennen, dass es zu Null-Messungen kommt oder dass die Geräteanzeige »Gerät beschäftigt« aufleuchtet bzw. flackert, ohne dass ein Fahrzeug über die Messkabel fährt.

Neben den elektrisch bzw. mechanisch bedingten Störungen kann es auch dadurch zu Fehlmessungen kommen, dass das Startkabel durch das Überfahrenwerden etwas hochgeschleudert wird, zurückschwingt und beim Wiederaufschlagen auf der Fahrbahn einen Störimpuls auslöst. Bei Fehlmessungen dieser Art kommt es auf dem Anzeigegerät in der Regel zu Fehlmessungsanzeigen von 1 bis 8 km/h, in Ausnahmefällen allerdings auch zu sehr hohen Fehl-Geschwindigkeitsanzeigen.

Bei Messungen auf Fahrbahnen mit zweispurigem Verkehr ist es möglich, dass durch das Vorbeifahren sehr großer bzw. sehr schwerer Fahrzeuge auf der nicht überwachten Nachbarspur Schwingungen entstehen. Dadurch kann es zum Aufschlagen der Messkabel auf der Fahrbahn kommen, wodurch Fehlmessungen beliebiger Größenordnungen ausgelöst werden können.

Beim Geschwindigkeitsmessgerät TRUVELO M 4 wird das polizeiliche Registrierfoto etwa 0,04 bis 0,06 sec nach der Messung ausgelöst. Die Fotoverzögerungszeit ist keine geeichte Zeit; sie ist von Gerät zu Gerät verschieden und innerhalb eines Gerätes über längere Zeitabläufe auch nicht konstant. Aus der ohnehin nur größenordnungsmäßig zu bestimmenden Fotoposition eines Fahrzeugs sind daher allenfalls größenordnungsmäßige Angaben über die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs ableitbar, falls unterstellt wird, dass die Messung korrekt ist. Anhand der Fotoposition kann jedoch nicht der sichere Beweis für die Korrektheit einer Geschwindigkeitsmessung erbracht werden. Weil die Fotoposition eines Fahrzeugs bei einer falschen Messung völlig zufällig ausfällt, gibt es Fehlmessungen, bei denen sich das entsprechende Fahrzeug in der für die nachweislich falsche Geschwindigkeit ungefähr richtigen Fotoposition befindet.



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