Das Verkehrslexikon

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Die Verkehrsüberwachungsanlage ProViDa Police-Pilot

Die Verkehrsüberwachungsanlage ProViDa Police-Pilot


Siehe auch Das Video-Messsystem ProViDa - Police-Pilot - Modular und Toleranzabzüge bei standardisierten Messverfahren zur Feststellung von Geschwindigkeitsverstößen




Die Anlage besteht aus einem Impulsgeber, einem digitalen Tachometer, dem Steuergerät Police-Pilot, einer Interface-Einheit, einer Videokamera und einem Monitor. Im Bedarfsfall können alle Daten auf einem Video-Recorder gespeichert werden.

In dem digitalen Tachometer befinden sich ein Wegstreckenzähler sowie eine Geschwindigkeitsanzeige, die auch im Monitor sichtbar ist. Das Steuergerät Police-Pilot hat auf seiner Vorderseite digitale Anzeigevorrichtungen für die Geschwindigkeit, für die während einer Messung zurückgelegte Wegstrecke und die dafür benötigte Zeit.


In der Interface-Einheit befindet sich neben der Stromversorgung eine Vorrichtung zur Angleichung der Anlage an die Wegdrehzahl des Fahrzeugs. Weiter sind enthalten: ein Datum- und Zeitgenerator sowie verschiedene Interface-Einheiten und ein Video-Datengenerator.

Auf dem Monitor sind neben der von der Videokamera aufgenommenen Verkehrssituation folgende Daten eingeblendet:

Am oberen Rand des Bildes das Datum und die laufende Uhrzeit, am unteren Rand des Bildes die vom Steuergerät ermittelte Geschwindigkeit und die Geschwindigkeitsanzeige des digitalen Tachometers, darunter die zur Berechnung der Geschwindigkeit zurückgelegte Wegstrecke und die dazu benötigte Zeit.

Die Einsatzmöglichkeit der in einem Polizeifahrzeug eingebauten Pro-ViDa-Anlage erstreckt sich auf fast alle Gebiete der Überwachung des Straßenverkehrs:
  • Geschwindigkeitsmessung
  • Abstandsüberwachung
  • Überholen im Überholverbot oder an kritischen Stellen wie Kurven, Kuppen usw.
  • Überwachung von Lichtzeichenanlagen
  • Nicht-Beachten des Rechtsfahrgebots
  • Straßenverkehrsgefährdungen, Nötigungen
  • Rechtsüberholen
  • unzulässiges Linksfahren usw.

Geschwindigkeitsmessungen:

Durch die Koppelung des Police-Pilot mit der Videoanlage ist es möglich, Geschwindigkeitsmessungen auf verschiedene Weisen durchzuführen.
  • Geschwindigkeitsmessungen aus stehendem Fahrzeug:

    Sollen aus einem stehenden Polizeifahrzeug mit dem Pro-ViDa-Gerät Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt werden, ist der Standort so zu wählen, dass die gesamte Messstrecke von der Videokamera erfasst wird. Erreicht ein Fahrzeug mit den Vorderreifen/Vorderfront einen ersten Markierungspunkt, wird die Zeittaste betätigt; die Zeitmessung läuft; erreicht das Fahrzeug mit den Vorderrädern/Vorderfront einen zweiten Markierungspunkt, wird die Zeitmessung gestoppt. Bei bekannter Entfernung zwischen den beiden Markierungspunkten lässt sich hieraus die mittlere Geschwindigkeit des überwachten Fahrzeugs errechnen. Bei Messbeginn sollte das überwachte Fahrzeug den ersten Markierungspunkt noch nicht erreicht, bei Messende den zweiten Markierungspunkt gerade passiert haben.

  • Geschwindigkeitsmessungen im Fahrbetrieb bei konstantem Abstand zum überwachten Fahrzeug:

    • Messung mittels der Standardanzeige:

      Durch die dauernde Einspiegelung der Eigengeschwindigkeit auf den Monitor ist es möglich, bei konstantem Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug die von diesem gefahrene Geschwindigkeit festzustellen. Wird bei Beginn der Messung der Wegstreckenzähler des Police-Pilot gestartet und bei Beendigung wieder gestoppt, wird auch die Messstrecke mit aufgezeichnet. Diese Geschwindigkeits-Methode entspricht etwa der mit den herkömmlichen Traffipax-Kamerawagen.

    • Messung längs einer festen Wegstrecke:

      Soll die Geschwindigkeit über eine bestimmte, vorher festgelegte Wegstrecke gemessen werden, wird die festgelegte Wegstrecke in den Zähler des Police-Pilot eingetippt. Wenn die Geschwindigkeit des Polizeifahrzeugs dem zu messenden Fahrzeug angepasst ist, wird entweder die Zeit- oder die Wegstreckentaste betätigt. Der Police-Pilot beginnt danach die Zeit- und Wegmessung und bricht sie automatisch ab, wenn die zuvor eingegebene Wegstrecke erreicht ist.

      Der gleiche Messvorgang lässt sich auch über eine beliebige, zuvor nicht fest eingegebene Wegstrecke durchführen. Die Messung wird dann manuell - nicht automatisch - beendet.

    Bei den bisher diskutierten Geschwindigkeits-Messmethoden im Fahrbetrieb wurde ein konstanter Abstand zwischen dem überwachten Fahrzeug und dem Polizeifahrzeug vorausgesetzt. Die beschriebenen Geschwindigkeits-Messmethoden sind allerdings auch mit variablen Abständen möglich.

    • Messungen zwischen zwei ortsfesten Punkten:

      Bei Erreichen eines markanten Punktes (Verkehrszeichen, Leitpfosten, usw.) durch das überwachte Fahrzeug wird die Zeittaste auf dem Police-Pilot gedrückt; die Zeitmessung beginnt zu laufen. Bei Erreichen des gleichen Punktes mit dem Polizeifahrzeug wird die Wegstreckentaste gedrückt; die Wegstreckenmessung beginnt zu laufen.

      Erreicht das überwachte Fahrzeug nach einer bestimmten Messstrecke einen zweiten markanten Punkt, wird die Zeitmessung durch Betätigung der Zeittaste beendet. Die Wegstreckenmessung wird in dem Augenblick gestoppt, wenn das Polizeifahrzeug den zweiten Punkt erreicht.

      Mit Hilfe der Geschwindigkeit = Weg/Zeit-Gleichung lässt sich hieraus die mittlere Geschwindigkeit des dem Polizeifahrzeug vorausfahrenden Fahrzeugs des Betroffenen ermitteln. Ein konstanter Abstand zwischen Fahrzeug des Betroffenen und dem Polizeifahrzeug ist nicht notwendig.

      Die beschriebene Messmethode unterliegt erheblichen Bedienungs-Fehlertoleranzen, da viermal zu bestimmten Zeitpunkten eine Zeit/Wegtaste betätigt werden muss. Für die beschriebene Art der Geschwindigkeitsmessung ist keine pauschale Fehlertoleranzgrenze anzugeben; sie hängt vom Einzelfall ab. Die korrekte oder nicht korrekte Betätigung der Zeittaste lässt sich auf dem Videofilm überprüfen, nicht jedoch die Betätigung der Wegtaste. Wenn die Wegtaste betätigt wird, befinden sich die Referenzpunkte nicht mehr auf dem Videobildbereich.


  • Geschwindigkeitsmessungen im Fahrbetrieb bei variablem Abstand zum überwachten Fahrzeug:

    In diesem Fall wird aus der über das Pro-ViDa-System ermittelten Geschwindigkeit des Polizeifahrzeugs unter Berücksichtigung möglicher Abstandsveränderungen auf die Geschwindigkeit des überwachten Fahrzeugs geschlossen.

    Mit dem Pro-ViDa-Gerät ist eine objektive Überprüfung möglicher Abstandsveränderungen zwischen dem Polizeifahrzeug und dem Fahrzeug des Betroffenen möglich.

    Für fotografische Aufnahmen (und damit auch für Videoaufnahmen) gilt die optische Abbildungsgleichung (Linsengesetz):
    E = f x B / b
    mit
    E = Entfernung Kamera/fotografiertes Objekt
    f = Brennweite der Kamera
    B = Tatsächliche Breite oder Höhe usw. des fotografierten Objekts
    b = Breite oder Höhe usw. des Objekts auf dem Filmnegativ.

    Damit kann man nach der optischen Abbildungsgleichung anhand von Videoaufnahmen den Abstand zwischen der polizeilichen Videokamera und jedem auf dem Videobild ersichtlichen Fahrzeug oder sonstigen Objekt rechnerisch ermitteln. Voraussetzung hierfür ist, dass die Original-Bezugsmaße (Breite, Höhe, usw.) der Fahrzeuge bekannt sind.

    Zur Auswertung wird das Videobild vergrößert. Die augenblickliche Brennweite der Videokamera ist zwar meistens nicht bekannt (Zoomobjektiv), sie ist jedoch meist fest eingestellt und lasst sich dadurch nachträglich durch Aufnahme eines Objekts aus bekanntem Abstand rechnerisch ermitteln.

    Während einer Messung darf nicht gezoomt werden.

    Die Abstandsermittlung zwischen der polizeilichen Videokamera und dem überwachten Fahrzeug unter Anwendung des Linsengesetzes unterliegt folgenden Fehlerquellen:

    • Fehler bei der Bestimmung des Gesamt-Abbildungsfaktors (Brennweite der Videokamera; Vergrößerungsfaktor Auswertungsmonitor)

    • Fehler bei der Bestimmung der tatsächlichen Breite, Höhe usw. der Fahrzeuge

    • Fehler bei der Vermessung der entsprechenden Bezugsmaße (Breite, Höhe usw.) der Fahrzeuge auf dem Auswertungsgerät

    Bei sorgfältiger Auswertung der Videobänder (im Zweifelsfall zugunsten eines Betroffenen), bei nicht zu großen Abständen zwischen dem Polizeifahrzeug und dem überwachten Fahrzeug (unter 100 m), bei sorgfältiger Bestimmung der realen Bezugsgrößen (Breite, Höhe, usw.) der Fahrzeuge und bei guter Videobild-Qualität kann bei Vorhandensein eines ausgereiften Mess- und Auswertungssystems der Abstand zwischen der Kamera des Pro-ViDa-Fahrzeugs und dem überwachten Fahrzeug innerhalb eines Toleranzbereichs von ± 3% bestimmt werden. Falls nicht so optimale Bedingungen vorliegen, können auch größere Abstandstoleranzen gerechtfertigt sein.

Eichfehlergrenzen / Verkehrsfehlergrenzen

Durch die innerstaatliche Zulassung weist das eigentliche Pro-ViDa-Gerät zunächst eine Eichfehlergrenze von
± 3 km/ bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h,
± 3% der angezeigten Geschwindigkeit bei Werten über 100 km/h
auf.

Beim praktischen Einsatz ist das Pro-ViDa-Gerät in ein Fahrzeug eingebaut. Damit sind weitere - außerhalb des Pro-ViDa-Gerätes liegende - Parameter wie Reifengröße (Sommer-/Winterreifen), Reifenluftdruck, Profiltiefe, Fahrzeugbeladung usw. zu berücksichtigen. Deshalb wird dem Gesamt-Messsystem Pro-ViDa-Gerät/Polizeifahrzeug in den Eichscheinen eine Verkehrsfehlergrenze von

± 5 km/h bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h,
± 5% des angezeigten Wertes bei Geschwindigkeiten über 100 km/h
zugeordnet. Diese Verkehrsfehlergrenzen umfassen sämtliche möglichen Fehler des Gerätes sowie des Polizeifahrzeugs, in dem das Gerät eingebaut ist, und zwar unter der Prämisse, dass am Polizeifahrzeug die im Eichschein vorgeschriebene Bereifungsgröße aufgezogen ist, ein normaler Luftdruck vorliegt, eine ausreichende Profiltiefe gegeben ist usw.

Mit der Verkehrsfehlergrenze von ± 5 km/h bzw. 5% sind lediglich die Toleranzen für die Eigengeschwindigkeit des Polizeifahrzeugs, nicht auch mögliche Abstandsveränderungen abgedeckt. Um aus der Geschwindigkeit des Polizeifahrzeugs auf die des überwachten, vorausfahrenden oder hinterherfahrenden Fahrzeugs schließen zu können, bedarf es daher im Einzelfall zusätzlich der Kenntnis des Abstandsverhaltens zwischen den beiden Fahrzeugen.

Absolute Toleranzen für mögliche Abstandsveränderungen lassen sich nicht angeben. Diese hängen vom Einzelfall ab und sind für jeden Einzelfall zu bestimmen. Von Bedeutung sind hierbei lediglich mögliche Abstandsveränderungen zwischen Beginn und Ende der Messung. Vergrößert sich der Abstand vom Beginn zum Ende der Messung hin, liegt die Geschwindigkeit des Betroffenen über der des Polizeifahrzeugs und umgekehrt.

Nur wenn der Abstand zwischen Polizeifahrzeug und Fahrzeug des Betroffenen zwischen Beginn und Ende der Messung konstant ist, ist die Geschwindigkeit des Polizeifahrzeugs und die des Betroffenen identisch.

Es lassen sich auch keine absoluten Angaben dahingehend machen, wie stark sich eine bestimmte Abstandsveränderung auf das Gesamtergebnis der Geschwindigkeit des Betroffenen auswirkt. Bei sehr langen Nachfahrstrecken wirken sich Abstandsveränderungen beispielsweise weniger stark auf die Geschwindigkeit aus und umgekehrt.

Auch die Fehler, die bei der Abstandsermittlung auftreten, sind individueller Natur. Bei modernen Auswertungsverfahren sind Fehler von ± 3% für die Bestimmung eines Einzelabstandes realistisch, bei weniger aufwendigen Verfahren Fehler bis zu 10% denkbar.

Bei den Pro-ViDa-Geräten kommt es in Ausnahmefällen durch sogenannte Up-Date-Felder vor, dass sich sowohl bei der Wegstrecken- als auch bei der Zeiteinblendung die Zehner- oder Hunderter-Ziffern nicht richtig - sondern um eine Ziffer zu gering - darstellen. Dies kann unter Umständen zu erheblichen Messfehlern führen. Es sind auch Fälle bekannt, bei denen es bei der Zeiteinblendung zu Vertauschungen der Ziffern-Reihenfolge kam. Insbesondere bei der älteren Pro-ViDa-Version fällt auf, dass bei Messungen über relativ kurze Zeiten große Fehler auftreten können. Die Ermittlung von Geschwindigkeiten von Fahrzeugen im Gegenverkehr (die meist nur über kurze Zeiten auf dem Videoband zu sehen sind) ist daher als äußerst kritisch anzusehen.



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