Das Verkehrslexikon

A     B     C     D     E     F     G     H     I     K     L     M     N     O     P     Q     R     S     T     U     V     W     Z    

Landgericht Baden-Baden Urteil vom 31.01.1992 - 1 S 70/91 - Zur Erstattung von Kfz-Sachverständigenkosen

LG Baden-Baden v. 31.01.1992: Zur Erstattung von Kfz-Sachverständigenkosen


Siehe auch Die Beauftragung eines Kfz-Sachverständigen und Die Sachverständigenkosten in der Unfallschadenregulierung





Eine Ausnahme bezüglich der grundsätzlichen Nichterstattbarkeit der SV-Kosten in der Voll- oder Teilkaskoversicherung macht das Landgericht Baden-Baden (Urteil vom 31.01.1992 - 1 S 70/91) dann, wenn über das vom Versicherer eingeholte Gutachten Streit entsteht, der dann durch ein eigenes Gutachten zugunsten des Versicherungsnehmers geschlichtet wird:
  1. Die durch ein Sachverständigenverfahren getroffenen Feststellungen sind nach § 64 VVG nur dann nicht verbindlich, wenn sie von der wirklichen Sachlage erheblich abweichen. Eine erhebliche Abweichung ist erst erreicht, wenn beide Werte um 20 bis 25 % differieren.

  2. Der Versicherer ist trotz § 66 Abs. 2 VVG ausnahmsweise zum Ersatz der dem VN entstandenen Kosten eines Sachverständigen verpflichtet, wenn er aufgrund dieses Gutachtens das von ihm eingeholte Gutachten ergänzen läßt und sodann dem VN einen höheren Betrag als zunächst vorgesehen erstattet.