Das Verkehrslexikon

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Welche Kfz.-Sachverständigen-Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?

Welche Kfz.-Sachverständigen-Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?


Siehe auch Rechtsschutzversicherung und Die Sachverständigenkosten in der Unfallschadenregulierung





Ist der Geschädigte rechtsschutzversichert, so steht ihm nach den Allgemeinen Rechtsschutzversicherungsbedingungen (ARB) ein Erstattungsanspruch wegen der Kosten eines von ihm außergerichtlich beauftragten Sachverständigen nur dann zu, wenn es sich um einen Anspruch aus dem Gebiet des Vertragsrechtsschutzes handelt.

Bei sonstigen Ansprüchen (z.B. aus unerlaubter Handlung oder nach dem Straßenverkehrsgesetz, also auch bei Verkehrsunfällen usw.) werden außergerichtliche Sachverständigenkosten von der Rechtsschutzversicherung nicht getragen. In diesen Fällen muß entweder ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren durchgeführt oder das Risiko bezüglich zusätzlicher Sachverständigenkosten vom Anspruchsteller übernommen werden.