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Es fehlt an einem fairen rechtsstaatlichen Verfahren, wenn im Bußgeldverfahren bei einer Geschwindigkeitsmessung im standardisierten Messverfahren Rohmessdaten für den konkreten Messvorgang nicht gespeichert werden und andere, gleichermaßen zuverlässige Verteidigungsmittel zur Überprüfung des Messergebnisses nicht zur Verfügung stehen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |