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1. Bei dem Einsatz des Messgeräts "LTI 20/20 Tru Speed" handelt es sich (derzeit) nicht um ein standardisiertes Messverfahren. 2. Es kann derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass es beim Messgerät "LTI 20/20 Tru Speed", selbst bei Einhaltung der Vorgaben der nachgeschärften Gebrauchsanweisung (Stand 30.07.2024), zu unzulässigen Messwertverfälschungen im Zusammenhang mit dem "Abgleiteffekt" kommen kann. 3. Die von der PTB selbst aufgestellte Anforderung hinsichtlich der Verwendung von Laserhandmessgeräten ist beim Messgerät "LTI 20/20 TruSpeed" (derzeit) nicht erfüllt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |