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Ein Urteil, das eine Geschwindigkeitsmessung mittels Video-Verkehrsüberwachungsanlage ProVida 2000/ViDista feststellt, muss Angaben darüber enthalten, wie lang die Verfolgungsstrecke und der Abstand des Polizeifahrzeugs zu dem verfolgten Fahrzeug des Betroffenen waren und welcher Toleranzabzug vorgenommen wurde. Fehlen diese Feststellungen, tragen sie den Schuldspruch nicht. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |