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Eine Messstrecke von 196 Metern ist für eine Geschwindigkeitsmessung mittels ProViDa 2000 Modular ausreichend. Eine verkehrsrechtliche Voreintragung wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes wird im Rahmen der Rechtsfolgenzumessung nicht berücksichtigt, wenn die Rechtskraft erst nach der hier in Rede stehenden Ordnungswidrigkeitsbegehung eintrat. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |