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Das Bundesverfassungsgericht hatte die Frage zu prüfen, ob § 315d Abs. 1 Nr. 3 des Strafgesetzbuches (StGB), der das sogenannte Einzelrennen unter Strafe stellt, mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Norm erfasst Fälle, in denen ein einzelnes Fahrzeug objektiv und subjektiv ein Kraftfahrzeugrennen nachstellt, indem es sich mit nicht angepasster Geschwindigkeit, grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |