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1. Die Form der Einlegung einer Beschwerde - per "JPG-Bilddatei" im Anhang einer E-Mail - steht der Zulässigkeit des Rechtsmittels nicht grundsätzlich entgegen.
2. Zu den Auffälligkeiten, die einen Rückschluss auf die Fahruntüchtigkeit des Beschuldigten zulassen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |