|
Die Annahme des Amtsgerichts, GPS-basierte Geschwindigkeitsmessungen mittels Dashcam beim Nachfahren seien verwertbar, entbehrt einer ausreichenden Tatsachengrundlage, wenn die Polizeibeamten keine Angaben zu den technischen Daten der Dashcam machen konnten und die Ausführungen eines PTB-Mitarbeiters zu GPS-basierten Messgeräten missinterpretiert wurden. Es ist ein Gutachten von einem Sachverständigen einzuholen, auch hinsichtlich der Höhe des nötigen Toleranzabzugs. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |