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Das Landgericht verurteilte den Angeklagten wegen fahrlässigen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, da er ein Kleinkraftrad mit ca. 50 km/h führte und angesichts der Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h die Erlaubnispflicht hätte erkennen können. Das Oberlandesgericht hob das Urteil auf die Sachrüge hin auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung zurück. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |