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Bei Geschwindigkeitsmessungen mit dem Messgerät Leivtec XV 3 handelt es sich um ein standardisiertes Messverfahren. Die PTB-Zulassung gewährleistet grundsätzlich ein fehlerfreies Ergebnis bei Einhaltung der Bedingungen, sodass sich das Tatgericht auf die Mitteilung des Verfahrens, der Geschwindigkeit und Toleranz beschränken kann, es sei denn, es liegen konkrete Anhaltspunkte für die Nichteinhaltung der Gebrauchsanweisung oder Messfehler vor. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |