|
Die Geschwindigkeitsmessung mit dem Messsystem ES3.0 gehört zu den sogenannten standardisierten Messmethoden, die bei sachgerechter Bedienung und Beachtung der Betriebsanleitung sowie der allgemeinen Einsatzgrundsätze grundsätzlich zuverlässige Ergebnisse liefern. Allein aus einem verhältnismäßig hohen Geschwindigkeitswert kann nicht ohne weiteres auf einen möglichen Vorsatz rückgeschlossen werden, insbesondere wenn die Geschwindigkeitsbegrenzung lediglich der Sicherheit einer polizeilichen Kontrollstelle diente und der Betroffene die Beschilderung übersehen haben könnte. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |