Das Verkehrslexikon

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Fahrzeugschlüssel im Autokaufrecht

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Fahrzeugschlüsseel im Autokaufrecht

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LG Neubrandenburg v. 22.06.2012:
Der Angestellte eines Kraftfahrzeughändlers handelt grob fahrlässig, wenn er einem Kaufinteressenten vorübergehend unbeaufsichtigt den Fahrzeugschlüssel für das besichtigte Fahrzeug überlässt und der Kaufinteressent das Fahrzeug durch Austausch des Fahrzeugschlüssels später entwenden kann. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Firmeninhaber zuvor durch eine polizeiliche Warnmeldung über vergleichbare Fälle informiert worden war. Der Versicherer ist in diesem Fall zur Vornahme einer vollständigen Leistungskürzung berechtigt.

AG Brandenburg v. 25.10.2019:
Zwar liegt in der Regel beim Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs ein Mangel vor, wenn dieses Fahrzeug nur mit einem Fahrzeugschlüssel dem Käufer übergeben wird, obwohl bei der Auslieferung des Kraftfahrzeugs als Neufahrzeug zwei Originalfahrzeugschlüssel vorhanden waren, jedoch kann grundsätzlich zwischen den Vertragsparteien auch verbindlich vereinbart werden, dass nur ein Kfz-Schlüssel dem Käufer übergeben wird (§§ 434, 437, 440 und 281 BGB).

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