- | für Beschuldigte und deren Verteidiger |
- | für Verletzte bzw. Geschädigte und deren Anwälte |
- | für sog. Privatpersonen und nicht am Verfahren beteiligte sonstige Stellen und deren Anwälte |
- | die direkte Einsichtnahme bei der Behörde oder beim Gericht durch einen Rechtsanwalt; |
- | die Mitnahme der Akten durch einen Verteidiger in seine Wohnung oder seine Geschäftsräume; |
- | die Übersendung der Akten an einen Rechtsanwalt; |
- | die Auskunftserteilung in den Räumen der Behörde bzw. des Gerichts und die Erteilung von Abschriften (Kopien) aus der Akte an direkt Betroffene ohne Anwalt. |