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Aktivlegitimation - Beweiswürdigung - Forderungsübergang - Mietwagenkosten - Rechtsdienstleistungen - Reparaturkosten-Übernahme - Sachverständigenkosten - Schadensersatzthemen - Unfallmanipulationen - Versicherungsthemen - Werkstattverschulden - ZPO-Probleme Abtretung / ForderungsübergangSowohl rein privatrechltich-vertragliche Forderungsabtretungen wie auch gesetzlich geregelte Forderungsübergänge von einem Geschädigten auf einen anderen Gläubiger haben in der Unfallschadenregulierung eine große Bedeutung. Gesetzliche Forderungsübergänge finden sich in der Regel dort, wo der neue Gläubiger Leistungen an einen Geschädigten erbracht hat, die einerseits dem Schädiger nicht endgültig zugute kommen, andererseits den Geschädigten aber auch nicht dadurch bereichern sollen, dass ihm sein ursprünglicher Schadensersatzanspruch weiterhin verbleibt. Privatrechtlich-vertragliche Forderungsabtretungen von Schadensersatzansprüchen werden zumeist zu Verbesserung der eigenen Beweisposition hinsichtlich des Unfallgeschehens vorgenommen: Der Abtretungsempfänger wird klagebefugter neuer Gläubiger, der Abtretende kann dadurch die Rolle eines Zeugen einnehmen. Im Hinblick auf gesetzlichen Veränderungen durch das Rechtsdienstleistungsgesetz wird künftig die Frage von größerer Wichtigkeit werden, inwieweit Abtretungsgläubiger mit der aktiven Geltendmachung abgetretener Schadensersatzforderungen aus einem Verkehrsunfall ein erlaubnisfreies Annexgeschäft betreiben. Gliederung:
Allgemeines: - nach oben -
Privatrechtliche Abtretungen: - nach oben -
Forderungsübergänge: - nach oben - Reparaturkosten-Übernahmebestätigung: - nach oben - Abtretung von Rechtsanwaltsgebühren: - nach oben -
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Weiteres zum Thema Mietwagen / Mietwagenkosten: - nach oben -
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