Bremsen - Bremsanlage - Mängel - Kontrolle durch Lkw-Fahrer
 

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Bremsen - Bremsanlage - Mängel - Kontrolle der Bremsen





Gliederung:


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  • Delegation von Halterpflichten

  • OLG Hamm v. 26.02.2007:
    Ein Kraftfahrzeugführer muss sich grundsätzlich vor Fahrtantritt von der Vorschriftsmäßigkeit und Verkehrssicherheit seines Fahrzeugs überzeugen, wobei die Sorgfaltsanforderungen nicht überspannt werden dürfen. Ein Lastzugführer ist in Bezug auf die Bremsen allenfalls gehalten, vor Fahrtantritt Bremsproben zu machen, was angesichts der heute regelmäßig vorhandenen elektronischen Überwachungseinrichtungen für Bremsanlagen in Lastkraftfahrzeugen allerdings auch nicht mehr uneingeschränkt gelten kann.

  • OLG Celle v. 03.02.2009:
    Der Führer eines Lastkraftfahrzeuges ist nicht verpflichtet, jeweils vor Fahrtantritt die gesamten Bremsscheiben durch gezielten Blick durch die Löcher in den Felgen auf Mängel zu überprüfen.




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