Immaterieller Schadensersatz - Schmerzensgeld - Feststellungsinteresse
 

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Immaterieller Schadensersatz - Schmerzensgeld


Mit der Reform des Schadensersatzrechts zum 01.08.2002 wurde auch ein Anspruch auf Schmerzensgeld aus reiner Gefährdungshaftung eingeführt (§ 847 BGB ist entfallen). Weil gleichzeitig der von der Rechtsprechung entwickelte Grundsatz, daß reine Bagatellverletzungen nicht zu einem Schmerzensgeldanspruch führen sollen, gesetzlich verankert wurde, wird angenommen, daß sich das relativ kostenneutral für die Versicherungswirtschaft auswirken werde.








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